Die OFFA und der gleichzeitige Jahrmartk fallen den neuen bundesrätlichen Veranstaltungsverboten zum Opfer. Beide Anlässe finden nicht statt. Geplant waren sie vom 15. bis 19. April 2020. Nachgeholt werden sie nicht.
Der Bundesrat gab bekannt, dass das Verbot für die Durchführung von Grossveranstaltungen bis Ende April 2020 aufrecht erhalten bleibt und dass dieses Verbot bereits für Veranstaltungen ab 100 Personen gilt. Dieser Entscheid führt dazu, dass die OFFA Frühlings- und Trendmesse 2020 nicht durchgeführt werden kann, wie die Veranstalter, die Olma Messen, mitteilen.
«Aufgrund des Bundesratsentscheids, das Veranstaltungsverbot zu verschärfen und zeitlich bis zum 30. April 2020 zu verlängern, wird die 44. OFFA Frühlings- und Trendmesse, die vom 15. bis 19. April 2020 hätte stattfinden sollen, abgesagt», heisst es. Und sie wird auch nicht nachgeholt: «Die konzeptionelle und inhaltliche Ausrichtung sowie der traditionelle Durchführungstermin während der Frühlingsferien machen ein Verschiebedatum für die bedeutendste Ostschweizer Frühlingsmesse unmöglich.»
Die OFFA-Messeleitung hat die Aussteller in einem ersten Schreiben bereits informiert. Die OFFA ist nach der Immo Messe Schweiz die zweite Messe, die wegen der aktuellen Krisenlage nicht durchgeführt werden kann. Die Olma Messen St.Gallen bedauern den Entscheid laut der Mitteilung «zutiefst, insbesondere weil die OFFA in der Ostschweiz ein hohes Renommee geniesst und mit rund 95'000 Besucherinnen und Besuchern sowie über 500 Ausstellern zu den grössten und beliebtesten Publikumsmessen der Schweiz gehört.»
Gleichzeitig äussert der Direktor der Olma Messen St.Gallen, Nicolo Paganini, Verständnis für die getroffenen Massnahmen: «Der Schutz der besonders gefährdeten Personengruppen steht jetzt im Vordergrund. Wir begrüssen, dass der Bundesrat die Führung übernommen und deutliche Entscheidungen getroffen hat – wir werden in den kommenden Wochen mit Veranstaltern und Partnern von weiteren Anlässen die nötigen Massnahmen treffen, um diesen Schutz weiterhin zu gewährleisten. Zugleich ist festzuhalten, dass die Absage von Grossveranstaltungen enorme finanzielle Verluste bei Ausstellern und Veranstaltern verursachen, welche auch für unser Unternehmen eine grosse Herausforderung darstellen».
Frühlingsjahrmarkt auch betroffen
Ebenfalls abgesagt ist der St.Galler Frühlingsjahrmarkt, der von der Stadt St.Gallen veranstaltet wird und jedes Jahr zeitgleich mit der OFFA stattfindet. Das teilt die Stadtpolizei St.Gallen mit. Sie sei als Veranstalterin des Frühlingsmarktes mit den Schaustellerinnen und Schaustellern sowie den Markthändlerinnen und Markthändlern in Kontakt. Eine Verschiebung des Frühlingsmarktes wird indes nicht in Betracht gezogen.
«Die Ostschweiz» ist die grösste unabhängige Meinungsplattform der Kantone SG, TG, AR und AI mit monatlich rund 300'000 Leserinnen und Lesern. Die Publikation ging im April 2018 online und ist im Besitz der Ostschweizer Medien AG, ein Tochterunternehmen der Galledia Regionalmedien.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.