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Bundesgesetz

Ostschweiz fordert Stopp beim elektronischen Patientendossier

Seit 2017 ist das Bundesgesetz über das elektronische Patientendossier (EPDG) in Kraft. Seit 2020 ist es für alle stationären Leistungserbringer verpflichtend. Nun plant der Bundesrat, das EPDG zu revidieren. 

Staatskanzlei Kanton St.Gallen am 06. Dezember 2023

Der Bundesrat plant mit zwei Vorlagen die Revision des EPDG. Die Ostschweizer Regierungen befürchten, dass diese Vorlagen die Krankenkassenprämien in die Höhe treiben, heisst es in einer gemeinsamen Mitteilung. Zudem bringen die Vorlagen den Digitalisierungsprozess nicht voran, da bestehende Konstruktionsfehler des EPD nicht gelöst werden. Die Ostschweizer Regierung fordern deshalb, dass der Bund zuerst folgende Probleme löst:

**Technischer Stand **

Das EPD basiert auf einer veralteten technischen Lösung. Statt dynamischer Daten (zum Beispiel Daten über Blutdruck), welche zwischen Leistungserbringern ausgetauscht werden könnten, beinhaltet das EPD nur statische Bilder und PDF-Dateien.

Kaum Nutzen für Patientinnen und Patienten

Während die Bevölkerung ihre Bankangelegenheiten aufgrund der kundenfreundlichen Lösungen digital erledigen kann, eröffnet kaum jemand ein EPD. Offenbar gibt es keinen Nutzen für die Bevölkerung.

Selektive Offenlegung jeder Krankheit zu jedem Leistungserbringer

Weil jede Patientin und jeder Patient jede Krankheit gegenüber jedem Leistungserbringer offenlegen kann oder nicht, wird der mögliche Nutzen des EPD zunichtegemacht. Um juristische Folgen einer Falschbehandlung aufgrund Unterinformation zu verhindern, müssen Leistungserbringer unnötige Untersuchungen machen (Labors, Radiologie etc.). Es gibt keinen kostendämpfenden Effekt.

Freiwilligkeit für ambulante Leistungserbringer

Dass das EPD für ambulante Leistungserbringer freiwillig ist, bremst den Digitalisierungsprozess im Gesundheitswesen. Eine neue, für alle Leistungserbringer verbindliche Lösung ist notwendig. 

**Keine Kommunikation zwischen Stammgemeinschaften **

Die Kommunikation zwischen den Stammgemeinschaften ist nicht umfassend gewährleistet. Statt einer Vielzahl von Stammgemeinschaften, sollte auf Bundesebene ein System vorgegeben und für verbindlich erklärt werden. Über eine Zusatzfinanzierung des EPD soll erst entschieden werden, wenn diese grundlegenden Konstruktionsfehler behoben sind. Die Ostschweizer Regierungen setzen sich dafür ein, dass die Vorlagen an den Bundesrat zurückgewiesen werden mit dem Auftrag, eine Botschaft auszuarbeiten, welche die oben genannten Probleme löst, schreiben die Kantone weiter. 

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Autor/in
Staatskanzlei Kanton St.Gallen

Offizielle Informationen aus dem Regierungsgebäude des Kantons St.Gallen.

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