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See-Gaster

Parteien unterstützen Bisherige

Die Parteien des Wahlkreises See-Gaster haben für die Richterwahlen eine gemeinsame Wahlempfehlung herausgegeben.

Eingesandte Mitteilung am 26. Oktober 2020

Am 29. November 2020 wählt die Bevölkerung des Wahlkreises See-Gaster die Richterinnen und Richter am Kreisgericht See-Gaster. Sämtliche Parteien des Wahlkreises unterstützen die Wahl der Bisherigen.

Die Richterinnen und Richter an den Kreisgerichten werden im Kanton St.Gallen grundsätzlich durch die Stimmbevölkerung gewählt. In den vergangenen Jahren hatte im Linthgebiet die sogenannte «stille Wahl» Tradition. Stille Wahlen kommen jeweils zustande, wenn sich so viele Kandidierende zur Wahl stellen, wie Sitze zu vergeben sind. Ist dies der Fall, entfällt ein Urnengang. Zum ersten Mal seit mehreren Jahrzehnten kommt es am 29. November 2020 zu Kampfwahlen um das Gerichtspräsidium und die haupt-, teil- und nebenamtlichen Richterstellen. Der Umstand, dass in den vergangenen Jahren stille Wahlen zustande gekommen sind, ist darauf zurückzuführen, dass sich alle Parteien des Wahlkreises See-Gaster jeweils nach vorgängiger Anhörung der Kandidierenden beziehungsweise der Sichtung der Dossiers auf gemeinsame Wahlvorschläge geeinigt hatten.

Dies wurde auch für die Richterwahlen 2020 angestrebt. Wegen der Kandidatur zweier Parteiloser kommt es am 29. November 2020 zu einer Kampfwahl.

Anders als bei Richterinnen und Richtern, die durch den Kantonsrat gewählt werden, beschränkt sich die Prüfung bei den Kreisgerichtswahlen auf eine lediglich summarische Überprüfung der formellen Voraussetzungen durch die  Staatskanzlei. Eine Prüfung der Kandidierenden in Bezug auf die fachliche und menschliche Eignung durch ein offizielles Gremium ist im Gesetz nicht angedacht. Das vorgesehene Verfahren wird aus Sicht der Parteien des Wahlkreises See-Gaster der grossen Verantwortung der künftigen Richterinnen und Richtern in keiner Art und Weise gerecht. Deshalb haben sich die Parteien des Wahlkreises See-Gaster seit geraumer Zeit jeweils zu einem Wahlausschuss zusammengefunden, wenn es Richterstellen zu besetzen galt. Sie haben dabei die wichtige Aufgabe übernommen, die Dossiers einschliesslich Straf- und Betreibungsregisterauszüge potentieller Kandidierender für nebenamtliche Richterstellen zu sichten bzw. die neuen Kandidierenden für ein Hauptamt zu einem Hearing vorzuladen, um die Eignung als Richterin oder Richter zu prüfen.

Aus den Sitzungen und Besprechungen unter den Parteien resultierte auch für die Gesamterneuerungswahlen 2020 ein von allen Parteien unterstützter gemeinsamer Wahlvorschlag. So schlagen die Parteien die bisherige Vizegerichtspräsidentin Bettina Mächler aufgrund ihrer langjährigen Erfahrung als neue Kreisgerichtspräsidentin zur Wahl vor. Mit diesem Wahlvorschlag sind darüber hinaus sämtliche haupt- und teilamtlichen Richterinnen und Richter des Kreisgerichts einverstanden. Ausserdem sind sich die Parteien einig, dass sich das bestehende Gremium der vollamtlichen Richterinnen und Richter am Kreisgericht See-Gaster über die vergangenen Jahre bewährt hat und das eingespielte Team seine Arbeit fortführen sollte. Das Bezirksgericht geniesst in der Region einen guten Ruf. Aus diesem Grund empfehlen die Parteien die bisherigen vollamtlichen Kreisrichter/Innen Bettina Mächler (SP), Corinne Mathieu Blöchlinger (FDP), Michael Gwerder (CVP), Yves Hiltebrand (SVP), Markus Höfliger (FDP) und David Speich (SVP) zur Wiederwahl. Darüber hinaus werden nach der Sichtung der zu Handen der Parteien eingereichten Dossiers für die zu besetzenden nebenamtlichen Richterstellen Esther Bartholet und Nils Rickert (GLP), Silvia Kündig, Otmar Bürgi und Ursula Nobs Kuster (Grüne), Markus Gebert (CVP), Sigrid Gmür-Howe, Josef Mächler und Maurizio Spirito (SVP) sowie Bettina Hauser (SP) zur Wahl bzw. Wiederwahl empfohlen.

Dagegen werden die Kandidaturen der parteilosen Rolf Rüegg (Gommiswald) und Patrizia Stiegler (Schmerikon) durch die Parteien nicht unterstützt. Obwohl das gelebte Auswahlprozedere beiden aufgrund ihres beruflichen Hintergrundes bzw. in Bezug auf Rolf Rüegg auch aufgrund seiner langjährigen Parteimitgliedschaft (vormals SVP, heute parteilos) bekannt sein musste, reichten beide bei den Parteien keine Bewerbungsdossiers ein. Damit war es den Parteien nicht möglich, die fachliche und menschliche Eignung der beiden Parteilosen zu prüfen. Im Falle einer Wahl würde die Bevölkerung somit «die Katze im Sack» kaufen. Dies wäre aus Sicht der Parteien des Wahlkreises See-Gaster in Anbetracht der grossen Verantwortung, welche die Richterinnen und Richter tragen, ein unnötiges Risiko.

Erstaunt sind sie besonders über die Kandidatur von Rechtsanwalt Rolf Rüegg als Kreisgerichtspräsident und Kreisrichter, weist er doch gemäss eigener Darstellung seiner Vita in früheren Medienberichten keine (nennenswerte) Arbeitserfahrung an Gerichten auf.

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Stölzle /  Brányik
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