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Nach Honorar-Affäre

Patrick Stach tritt per sofort aus dem Universitätsrat zurück

Der St.Galler Anwalt Patrick Stach, der wegen Medienberichten über seine Honorarforderungen in die Kritik geraten ist, tritt per sofort von seinem Amt als Universitätsrat zurück. Unbesehen davon, was passiert ist: Es sieht nach einer Kampagne aus.

Stefan Millius am 20. Januar 2020

Patrick Stach war ins Kreuzfeuer geraten aufgrund eines Bundesgerichtsurteils, das zum Schluss kommt, er habe ein überhöhtes Honorar verlangt; dafür wurde er vom Anwaltsverband auch gebüsst. Stach hatte danach eine Stellungnahme versandt, in der er das Vorgehen in diesem Fall erklärte. Allerdings verzichteten die Medien, welche die Vorwürfe laut machten, darauf, seine Sicht der Dinge zu publizieren. So sah er sich genötigt zu einer Medienkonferenz, an der er auch gleich seinen Rücktritt aus dem Universitätsrat verkündete.

Der Anwalt betonte, dass er die entstandene Situation bedauere, dass es aber in der Medienberichterstattung verpasst worden sei, den Fall, der ihm angelastet wurde, ganzheitlich zu beurteilen. Es geht um eine Erbschaftsangelegenheit, in dem die Kanzlei von Stach und die Mandatin ein Erfolgshonorar vereinbart hatten. Laut einem Bundesgerichtsurteil entstand so ein überrissenes Stundenhonorar. Stach führte aus, dass diese Beurteilung aus seiner Sicht nur entstanden sei, weil er es fahrlässigerweise verpasst habe, den Grossteil der durch ihn selbst ausgeführten Arbeiten aufzuführen.

Stach hatte immer beurteilt, sein Amt als Universitätsrat stehe nicht im Zusammenhang mit diesem Fall. Unmittelbar nach den ersten Medienberichten hatte er darum am Amt festgehalten. Weil die Kritik nicht abflaute, sah er sich nun gezwungen, doch per sofort zurückzutreten. Er wolle den Ruf der HSG nicht zusätzlich gefährenden, begründete er seinen Schritt.

Offensichtlich ist Stach durch diesen Fall zum Freiwild geworden. Die Nachrichtenagentur SDA jedenfalls kümmerte sich nicht um die Sperrfrist, die mit der Information über den Rücktritt verknüpft war, sondern publizierte die Nachricht unmittelbar nach der Medienkonferenz. Worauf das St.Galler Tagblatt das zum Anlass nahm, ebenfalls sofort online zu gehen mit der Nachricht, obschon die SDA als Zulieferant keine direkten Leserinnen und Leser hat. Es ist Usanz unter Medienschaffenden, sich an die vorgegebene Sperrfrist - in diesem Fall 12 Uhr mittags - zu halten. Dies oft mit Rücksicht auf Radio und TV, die nur zu fix vorgegebenen Zeiten regionale News ausstrahlen. Die Gepflogenheiten gelten offenbar nicht, wenn die Kampagne zu verlockend ist.

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Autor/in
Stefan Millius

Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.

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