Zwei Artikel von Bruno Hug auf dem Portal linth24 verletzen laut Presserat die Richtlinien zur «Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten» in der Ziffer 1 (Wahrheit), der Ziffer 2.3 (Trennung von Fakten und Kommentar) und der Ziffer 2.4 (Öffentliche Funktionen).
Die Stadt Rapperswil-Jona richtete sich am 22. Februar 2022 aufgrund von zwei Artikeln von linth24.ch mit einer Beschwerde an den Presserat. Es handelt sich um die Artikel vom 15. November 2021 mit dem Titel: «Grünfeld-Hallen: Gericht lässt dem Stadtrat alles durch» sowie um einen Artikel vom 28. November 2021 unter dem Titel «Stöcklings irrlichternde Stadt-Verplanung».
Der Presserat kommt zum Schluss, dass linth24 mit den zwei genannten Artikeln gegen die Wahrheitspflicht, gegen die Pflicht zur Trennung von Fakten und Kommentar und gegen die Pflicht zur Bekanntgabe von Funktionen bei Interessenkonflikt verstösst (Ziff. 1, Ziff. 2.3 und Ziff. 2.4 Richtlinie zur Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Jounalisten»). Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen. Detaillierte Informationen zum Presseratsverfahren finden sich auf der Webseite des Presserats. Der Entscheid des Presserats kann nicht angefochten werden.
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