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St.Gallen

Regierung legt Gebiete für Windenergieanlagen fest

Mit der Richtplan-Anpassung 2023 will die Regierung 17 Windeignungsgebiete ausscheiden. In diesen wird künftig der Bau von Windparks mit bis zu acht Windenergieanlagen ermöglicht. Neuerungen gibt es zudem für Abbau- und Deponiestandorte.

Staatskanzlei Kanton St.Gallen am 18. Juni 2023

Die Schweiz und damit auch der Kanton St.Gallen müssen die Energieversorgung nachhaltig, fossilfrei, sicher und unabhängig gestalten. Nun schafft die Regierung mit der Richtplananpassung die Grundlage für den Zubau von Windenergieanlagen: Bis 2035 sollen Anlagen für die Energiegewinnung von 100 GWh und bis 2050 von 300 GWh Leistung gebaut werden. Damit wird die Windkraft rund 10 Prozent der jährlichen Energieförderung übernehmen; die Windenergieanlagen werden vor allem dann Strom produzieren, wenn Wasser- und Solarkraft weniger zur Verfügung stehen: im Winter. Der Wind wird die Winterstromlücke markant verkleinern und die Versorgungssicherheit erhöhen.

Im Dialog mit der Bevölkerung

Die Regierung stellt mit der vorliegenden Richtplananpassung 17 Windeignungsgebiete in allen Regionen des Kantons zur Diskussion. Die Gebiete sind das Resultat einer sorgfältigen Interessenabwägung, die Nutz- und Schutzinteressen einander gegenüberstellt. Regierungsrätin Susanne Hartmann, Vorsteherin des Bau- und Umweltdepartements, und ihre Mitarbeitenden haben die technischen Details und Verfahrensabläufe an vier Informations- und Dialogveranstaltungen in Altstätten, Rapperswil-Jona, Wil und Sargans mit vielen interessierten Bürgerinnen und Bürgern diskutiert.

Eine der häufig gestellten Fragen betraf die Art des Sondernutzungsplans. Im vorliegenden Entwurf für die Mitwirkung schlägt die St.Galler Regierung den kantonalen Sondernutzungsplan vor. Aus ihrer Sicht kommt der Windenergie eine zentrale Bedeutung der Versorgungssicherheit mit Elektrizität zu. Zudem wird in den meisten Fällen eine gemeindeübergreifende Koordination erforderlich sein. In mehreren Windeignungsgebieten ist eine kantonsübergreifende, im Rheintal gar eine länderübergreifende Koordination nötig. Das Verfahren eines kantonalen Sondernutzungsplans ist zudem rascher abgeschlossen. Da er jedoch kein fakultatives Referendum kennt, hätten die Bürgerinnen und Bürger kein politisches Mitspracherecht. Ob ein kommunaler oder der kantonale Sondernutzungsplan zur Anwendung kommen wird, entscheidet die Regierung auf der Grundlage der Antworten aus dem Mitwirkungs- und Vernehmlassungsverfahren im kommenden Herbst.

Das 2017 revidierte Energiegesetz zur Umsetzung der Energiestrategie 2050 verpflichtet die Kantone, geeignete Gebiete für die Windkraftnutzung im Richtplan festzulegen. Auf dieser Grundlage folgen Planung und Genehmigung eines Windparkprojekts. Bevor ein Windpark gebaut werden kann, müssen Investorinnen und Investoren ihr Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterziehen sowie ein Sondernutzungsplan- und ein Baugenehmigungsverfahren durchlaufen.

Neue Wegleitung für Abbau und Deponie

Die zweite wichtige Anpassung im Richtplan 2023 ist die neue Wegleitung im Bereich Abbau und Deponie. Kanton und Gemeinden sollen hier enger zusammenarbeiten und so Konflikte früher erkennen und lösen können. Die Richtplananpassung harmonisiert die Vorgaben und Prozesse vom Richtplanverfahren über die Nutzungsplanung bis zur Betriebsphase. Für Deponien und Abbaustandorte, für welche die Standortgemeinde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchführen muss, schlägt die Regierung einen kantonalen Sondernutzungsplan vor.

Der Richtplan wird nicht als Ganzes, sondern periodisch in Kapiteln angepasst. Die aktuelle Anpassung umfasst neben der Windenergie und der Abbau- und Deponiestandorte die Themen Grundwasserreserven, öffentliche Bauten und Anlagen, Mobilfunkanlagen, Übertragungsleitungen, Kehrichtverbrennungsanlagen und Militärische Infrastrukturanlagen.

Der Kanton setzt für die Mitwirkung und Vernehmlassung die digitale Plattform «E-Mitwirkung» ein. Der Vernehmlassungsentwurf liegt zudem in allen Gemeinden öffentlich zugänglich auf. Behörden, Gemeinden, politische Organisationen, Verbände und auch die Bevölkerung sind zur Stellungnahme eingeladen.

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Autor/in
Staatskanzlei Kanton St.Gallen

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