Rasches Handeln ist gefragt. Wie will die Regierung KMU und der Einzelunternehmen helfen?
Aufgrund der getroffenen Massnahmen zum Schutz vor dem Coronavirus sind verschiedenen Branchen gezwungen, ihre Leistungserbringung vollständig einzustellen. Dies stellt insbesondere die Familien-KMU und Einzelunternehmen vor grosse Probleme.
Besonders stark betroffen sind Branchen wie Gastgewerbe, Verkauf, Hotellerie und Eventveranstaltungen – aber nicht nur. Auch die Zuliefernden und weiteren Dienstleistenden sind betroffen. Der gesamte Kultursektor steht ebenfalls praktisch still.
Die notwendige Bekämpfung des Corona-Virus führt zu einer stark eingeschränkten Nachfrage. Es wird vielen Unternehmen die nötige Liquidität fehlen, die anstehenden Löhne und Forderungen zu bezahlen.
Die Familien-KMU können aufgrund des heutigen Standes von Art. 31 Abs. 3 AVIG nicht von der Kurzarbeitsentschädigung profitieren. Das Gesetz schliesst Firmeninhaber, Gesellschafter, Geschäftsleiter und Verwaltungsräte sowie deren mitarbeitende Ehegatten vom Anspruch auf Kurzarbeitsentschädigung aus.
Des Weiteren sind die vom Bund und der St.Galler Regierung angedachten Lösungen über die Bürgschaftsgenossenschaften zur Überbrückung von finanziellen Engpässen viel zu träge.
Das Problem ist jedoch extrem akut und es wird in den kommenden Tagen immer mehr Familienunternehmen und Einzelunternehmen geben, die finanziell am Abgrund stehen.
Schon heute habe ich täglich mit Inhaberinnen und Inhaber sowie Selbständigerwerbenden Kontakt. Die Menschen sind verzweifelt.
Ein Zuwarten auf die Details des Bundesrates bezüglich des Härtefallfonds bis zum 1. April ist keine Option für den Kanton St.Gallen.
Der Kanton verfügt mit der St.Galler Kantonalbank über eine eingespielte Organisation, welche im letzten Jahr einen hohen Gewinn erwirtschaftet hat. Die SGKB ist routiniert in der Vergabe von Krediten an Unternehmen und wir sind darauf angewiesen, dass sie zur Lösung volkswirtschaftlicher und sozialer Aufgaben im Kanton beiträgt – insbesondere unter Berücksichtigung der Anliegen von KMU und Arbeitnehmenden.
Die Luzerner und Zürcher Kantonalbank gehen beispielhaft voran, indem sie Unternehmen bei der bevorstehenden Lohnzahlung unterstützen, die unverschuldet in einen Liquiditätsengpass geraten. Eine solche Unterstützung ist auch von der SGKB zu wünschen.
Ich bitte die Regierung um die Beantwortung der folgenden Fragen:
Sieht die Regierung die Möglichkeit, Firmeninhabern, Gesellschaftern, Geschäftsleitern und Verwaltungsräten von Unternehmen, die von der aktuellen Schliessungspflicht betroffen sind, als befristete Lösung von sechs Monaten ebenfalls die Abrechnung von Kurzarbeit zu erlauben? Allenfalls auch als ergänzende kantonale Massnahme?
Ist die Regierung bereit, in Zusammenarbeit mit der St.Galler Kantonalbank und weiteren Partnerbanken vom Kanton verbürgte Überbrückungskredite bereitzustellen?
Sieht die Regierung die Möglichkeit, solche verbürgte Überbrückungskredite als befristete Bürgschaften für maximal zwei Jahre zu gestalten, bei welchen die Antragsprüfung auf einer Planrechnung basiert und nur für überlebensfähige Unternehmen genehmigt wird?
Kann die Regierung dieses Angebot niederschwellig und unbürokratisch gestalten und es Klein- und Kleinstunternehmen unabhängig von bestehenden Krediten anbieten?
Sieht die Regierung die Möglichkeit, dass der Kanton bei Bedarf subsidiär die Haftung für mögliche Kreditausfälle übernimmt?
Ist die Regierung bereit, die Institutionen des Gesundheitswesens falls notwendig mittels Bürgschaften und/oder Darlehen mit der notwendigen Liquidität zu versorgen?
Beat Tinner ist Gemeindepräsident von Wartau und Mitglied des St.Galler Kantonsrats. Er präsidiert dort die FDP-Fraktion.
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