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Thurgau

Regierungsrat befürwortet die Wiederaufnahme von E-Voting

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau begrüsst es, dass der Bund den Versuchsbetrieb von E-Voting wieder ermöglichen will. Die an früheren Versuchen beteiligten Kantone hätten positive Erfahrungen mit dem elektronischen Stimmkanal gemacht.

Staatskanzlei Thurgau am 12. August 2021

Während rund fünfzehn Jahren konnten Stimmberechtigte in verschiedenen Kantonen im Rahmen eines Versuchsbetriebs elektronisch wählen und abstimmen. Die rechtlichen Grundlagen für die Versuche bilden verschiedene Artikel im Bundesgesetz über die politischen Rechte (BPR), Artikel in der Verordnung über die politischen Rechte (VPR) sowie die Verordnung der Bundeskanzlei (BK) über die elektronische Stimmabgabe (VEleS). Mit den vorliegenden Revisionsentwürfen der VPR und der VEleS soll die Neuausrichtung des Versuchsbetriebs umgesetzt werden. Damit zieht der Bundesrat die Lehren aus der bisherigen Versuchsphase, um eine neue, stabile Grundlage für den E-Voting-Versuchsbetrieb zu schaffen.

Der Kanton Thurgau hat an der Neuausrichtung mitgearbeitet. Daher begrüsst der Regierungsrat deren Stossrichtung und Zielsetzung, schreibt er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Bundeskanzlei. Die an früheren Versuchen beteiligten Kantone hätten positive Erfahrungen mit dem elektronischen Stimmkanal gemacht. Die Urnengänge konnten reibungslos durchgeführt werden, und das Angebot wurde von der Stimmbevölkerung geschätzt und rege genutzt. Dies gelte insbesondere für die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer, die ihr Stimmrecht teilweise nur dank E-Voting ausüben können. Der Regierungsrat ist daher überzeugt von den Vorteilen des elektronischen Stimmkanals und begrüsst es, dass mit der vorliegenden Revision die Voraussetzungen geschaffen werden, um den Versuchsbetrieb wieder aufnehmen zu können.

Die Kantone sind seit jeher für die Durchführung von Wahlen und Abstimmungen auf ihrem Gebiet zuständig. Die Verordnung der BK über die elektronische Stimmabgabe enthält viele Bestimmungen zu den Abläufen und der Organisation in den Kantonen. Diese Bestimmungen sind laut Regierungsrat so umzusetzen, dass die Organisationsautonomie der Kantone erhalten bleibt. Die Abläufe und Prozesse in den Kantonen müssen für die Kantone beherrschbar bleiben.

In den ersten Jahren werden nur wenige Kantone den elektronischen Stimmkanal anbieten. «Diese Kantone können die Weiterentwicklungen nicht allein finanzieren. Ohne eine massgebliche finanzielle Beteiligung des Bundes können diese Massnahmen nicht umgesetzt werden», schreibt der Regierungsrat. Er begrüsst es daher, dass durch die Beschlüsse im Rahmen von E Government-Schweiz und der Digitalen Verwaltung Schweiz (DVS) die Grundlagen für eine Finanzierung der Weiterentwicklung des E-Voting-Systems geschaffen werden konnten.

Regierungsrat lehnt eine Regulierungsbremse ab

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau hält nichts von der Absicht, auf Bundesebene eine Regulierungsbremse einzuführen. Die Bestimmung schütze nicht vor unnötiger Regulierung, sondern verursache vor allem zusätzlichen administrativen und finanziellen Aufwand, schreibt der Regierungsrat ans Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung.

Als Folge einer Motion will der Bund eine Regulierungsbremse einführen, die darauf abzielt, die Regulierungskosten für Unternehmen einzudämmen. Angelehnt an die Idee der Ausgabenbremse sollen neue Regulierungen, die Unternehmen stark belasten, im Parlament einem qualifizierten Mehr unterstellt werden.

Der Regierungsrat lehnt die Vorlage ab, und zwar sowohl die Verfassungs- als auch die Parlamentsgesetzesänderung. Wie er in seinen Vernehmlassungsantworten ans Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung schreibt, hält der Regierungsrat Regulierungsbremsen weder für praktikabel noch für sinnvoll. Die Unternehmen würden durch Rechtssetzung keineswegs systematisch benachteiligt. Neue Regulierungen seien konsequent nur zu erlassen, wenn sie erforderlich sind. Bedarf könne sich beispielsweise durch gesellschaftliche und technologische Entwicklungen ergeben. «Das Parlament hat es selber in der Hand, unnötige Regelungen zu verhindern», schreibt der Regierungsrat. Zudem sei es nicht angebracht, Unternehmen besonders zu behandeln und zu ihrem Schutz ein Quorum in das Parlamentsgesetz zu schreiben, während für alle andern Bereiche das normale Mehrheitsprinzip gelte. Angesichts von Aufwand und Kosten des Verfahrens sei es äusserst ungewiss, ob eine Regulierungsbremse insgesamt einen Nutzen bringe.

Regierungsrat begrüsst den neuen Sicherheitspolitischen Bericht

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist mit dem Sicherheitspolitischen Bericht in weiten Teilen einverstanden. In seiner Vernehmlassungsantwort ans Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport fordert er aber, dass die aufgeführten Massnahmen zur Umsetzung der sicherheitspolitischen Ziele noch zu konkretisieren seien.

Der Bund hat den Kantonen den Sicherheitspolitischen Bericht zur Vernehmlassung vorgelegt. Der Bericht enthält eine umfassende Analyse der sicherheitspolitischen Entwicklungen, Bedrohungen und Gefahren und legt die Ziele und Schwerpunkte für die Gestaltung der Schweizer Sicherheitspolitik für die nächsten Jahre fest. Der Regierungsrat ist mit dem Bericht in weiten Teilen einverstanden. Insbesondere begrüsst der Regierungsrat, dass die künftigen Sicherheitspolitischen Berichte alle vier Jahre vorgelegt werden sollen. Ebenso findet er es sinnvoll, dass der vorliegende Entwurf gegenüber den bisherigen Berichten im Umfang um rund die Hälfte reduziert worden ist.

In seiner Vernehmlassungsantwort an das Eidgenössische Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport schreibt der Regierungsrat aber auch, dass die im Bericht aufgeführten Massnahmen zur Umsetzung der sicherheitspolitischen Ziele noch zu konkretisieren seien. Dabei müssten die wichtigsten Projekte genannt und mit einer Angabe über den geplanten Zeitpunkt des Projektendes versehen werden. «Im Kontext der verstärkten Ausrichtung auf eine hybride Konfliktführung ist zudem als zentrale Massnahme die Beschleunigung der Beschaffungsprozesse aufzuführen», fordert der Regierungsrat weiter. Dies gelte für Rüstungsgüter im Allgemeinen und für den Bereich der Bodentruppen und den Cyberbereich im Besonderen. Ausserdem schlägt der Regierungsrat auf Bundesebene ein zentrales Organ zur Krisenbewältigung vor, das über die notwendigen Fähigkeiten der Führung wie ganzheitliche Problemerfassung, umfassende Lagebeurteilungen und systematische Führungsprozesse verfügt. «Wenn diese Grundsätze durch den Bund eingehalten werden, können die Kantone die ihnen zugeordneten Aufgaben erfüllen», schreibt der Regierungsrat.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Staatskanzlei Thurgau

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