Mit der Eigentümerstrategie formuliert der Regierungsrat des Kantons Thurgau die strategischen Ziele und organisatorischen Vorgaben für die EKT Holding AG (Elektrizitätswerk des Kantons Thurgau).
In Absprache mit dem Verwaltungsrat der EKT Holding AG hat der Regierungsrat die Strategie leicht überarbeitet und genehmigt. Nun legt er sie dem Grossen Rat zur Kenntnisnahme vor.
Die Eigentümerstrategie der EKT Holding AG hat sich bewährt, ist der Regierungsrat überzeugt. Im Zuge von Strategiediskussionen der EKT Holding AG hat deren Verwaltungsrat nun einige kleinere Anpassungen vorgeschlagen, die der Regierungsrat genehmigt hat. Nebst redaktionellen Anpassungen wie die männliche und weibliche Form bei Personen wurde auch das Kapitel bezüglich der Energie- und Wärmeerzeugung und -versorgung und angrenzenden Sektoren sowie in den Bereichen Datenspeicherung, -verarbeitung und -übertragung revidiert. In diesem Bereich verfügt die EKT Holding AG neu über etwas mehr Spielraum. Präziser dargestellt ist der Prozess hinsichtlich Erwerb und Veräusserung von Beteiligungen. Ausserdem wurde bei den personalpolitischen Zielen eingefügt, dass eine angemessene Geschlechterverteilung anzustreben ist.
Gestützt auf das Finanzhaushaltsgesetz unterbreitet der Regierungsrat die überarbeitete Eigentümerstrategie der EKT Holding AG dem Grossen Rat zur Kenntnis.
Der Dienststelle für Kommunikation des Kantons Thurgau ist die Kontaktstelle zwischen den Medien und der Verwaltung, und sie ist für die interne und externe Kommunikation zuständig.
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