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Zeyer zu Jolanda Spiess-Hegglin

Sieg der Unanständigkeit

Das Zuger Kantonsgericht fällt einen Entscheid mit Sperrfrist. JSH und ihre Anwältin pfeifen drauf und verschicken ihn vor Ablauf an «sehr ausgewählte Medienschaffende». Die plappern dann brav den mitgelieferten Kommentar nach.

«Die Ostschweiz» Archiv am 01. Juli 2022

JSH greift in die Vollen: «Meilenstein der Mediengeschichte.» Ihre Anwältin Rena Zulauf behauptet: das Urteil sei «sehr wichtig». Also plappert CH Media brav nach: «Ringier muss Klickzahlen herausrücken». Dabei ist sich der Qualitätskonzern nicht mal sicher, ob es sich um einen Entscheid des Zuger Obergerichts (so im Artikel) oder des Kantonsgerichts (so im Lead) handelt. Und SRF hämt: «Schlappe für Medienkonzern».

Das Kantonsgericht hatte zu befinden, ob es feststellt, dass das Ringier-Organ «Blick» die «Persönlichkeitsrechte der Klägerin widerrechtlich verletzt» habe. Entscheid: «Darauf wird nicht eingetreten.» Das ist eine Schlappe, allerdings für JSH und ihre Anwältin.

Insgesamt 40 Seiten brauchte das Gericht, um nochmals festzuhalten, dass die Persönlichkeitsrechte von JSH tatsächlich durch einige Artikel verletzt worden seien und dass daher im Prinzip ein Anspruch auf Gewinnherausgabe existiert.

Denn nach Schweizer Rechtsprechung darf das Opfer einer solchen Tat verlangen, dass es als Genugtuung den dadurch erzielten Gewinn bekommt. Soweit alles klar. Aber nun beginnt das Unklare: wie hoch ist dieser Gewinn? Wie berechnet man ihn? Die eingeklagten fünf Artikel erschienen im Print und online. Also entscheiden Klickzahlen, Werbeeinnahmen im Internet. Im Print waren die Artikel nur jeweils einer von vielen; wie separiert man hier den mit ihnen erzielten Gewinn?

Alles höchst komplizierte Fragen. Naturgemäss differieren die Vermutungen über die Höhe dieses Gewinns stark. Auf Seiten von JSH steht der Internet-Bruchpilot Hansi Voigt mit seiner Behauptung recht alleine da, dass Ringier insgesamt mit der Berichterstattung über die Zuger Sexaffäre mehr als eine Million Franken Gewinn kassiert habe. Wobei für ihn Umsatz und Gewinn schon mal das gleiche ist.

Voigt muss sich allerdings die Frage gefallen lassen: wenn es so einfach wäre, vor allem im Internet sagenhafte Profite mit Artikeln zu erwirtschaften, wieso kam er dann mit seinem «watson» nie auf einen grünen Zweig – und wieso braucht sein neustes Projekt «bajour.ch» nach den ersten drei Millionen weitere Millionen einer reichen Pharma-Erbin, um nicht die Bücher deponieren zu müssen?

Auf Seiten Ringiers geht man, unterstützt von Fachexperten, von einem niedrigen vier- oder fünfstelligen Betrag aus, also irgend etwas zwischen 5000 und maximal 15'000 Franken. Obwohl Ringier im Vorfeld dieses Entscheids bereits Gutachten vorgelegt hat, verlangt das Gericht, dass weitere und detaillierte Zahlen herausgegeben werden sollen.

Ringier denkt nun darüber nach, inwiefern das in die Sphäre seines Geschäftsgeheimnisses eindringt. Aber unabhängig davon: liegen alle gewünschten und verlangten Zahlen einmal vor, müssen dann die Klägerin JSH und die beklagte Ringier AG darlegen, zu welchem Betrag sie hier kommen. Was dann sicherlich zu weiteren langwierigen Auseinandersetzungen führen wird.

Also ist der aktuelle Entscheid weder eine Schlappe für Ringier, noch gar ein «Meilenstein der Mediengeschichte». Er beinhaltet, neben der Klatsche für RA Zulauf, einfach die Forderung, das bereits vorliegende Zahlenmaterial zu ergänzen. Auf dass dann die Rechnerei losgehen kann.

Bislang ist kein roter Rappen Richtung JSH geflossen, und es wird noch eine hübsche Weile dauern, bis das geschieht – wenn überhaupt. Klar ist bislang nur, dass durch das Nichteintreten auf den Hauptantrag der Klägerin JSH ihr Anteil an den Gerichtskosten hübsch angeschwollen ist.

Bedenklich ist, mit welch unständigen, aber einfachen Mitteln JSH und ihre Anwältin die Deutungshoheit über diesen Entscheid in den Medien erobern konnten. Sie pfeifen einfach auf eine gerichtliche Sperrfrist und verschicken das Urteil bereits vor deren Ablauf. Natürlich mit einem ellenlangen Kommentar versehen, um das Narrativ zu bestimmen. Das wird dann von Tamedia, CH Media und sogar der NZZ brav übernommen.

Offenbar hat sich dort niemand die Mühe gemacht, die 40 Seiten des Kantonsgerichts durchzulesen, da übernehmen fast alle die Tickermeldung der SDA. Also entgeht allen, dass auch in diesem Entscheid RA Zulauf – wie inzwischen fast üblich – kräftig abgewatscht wurde. Wobei man wissen muss, dass es eher unüblich ist, dass ein Gericht so klare Worte wählt. Ein kleiner Auszug:

«Die Klägerin behauptet erst an der Hauptverhandlung und somit verspätet, Behauptungen der Klägerin gehen an der Sache vorbei, sie wird mit einer pauschalen Behauptung nicht gehört, Klägerin offeriert wiederholt Beweismittel mit dem Vorbehalt, diese würden im Bestreitungsfall nachgereicht, was sie dann trotz Bestreitung nicht getan hat» – eine Kaskade von Anfängerfehlern Zulaufs.

Es sticht vor allem ins Auge, dass Zulauf offensichtlich während der Hauptverhandlung noch nachzubessern versuchte und neue Argumente ins Feld führen wollte. Was ihr vom Gericht den Rüffel einträgt, dass sie doch wissen müsste, dass das nach Abschluss des Schriftverkehrs nur ausnahmsweise und mit klarer Begründung möglich sei. Daher wurden alle ihre nachgereichten Behauptungen nicht angehört. Schon alleine das ist oberpeinlich.

Peinlich für die Medien ist allerdings, dass früher angeführt von Pascal Hollenstein – ehemals publizistischer Leiter bei CH Media – auch unter Bruch der Sperrfrist immer wieder Niederlagen in Siege umgeschrieben wurden. Dabei ist die bittere Tatsache für JSH, dass alle üppig bezahlten Aktivitäten ihrer Anwältin Zulauf bislang in einem einzigen Sieg und einer langen Reihe von Niederlagen endeten. Der Sieg besteht in der gerichtlichen Anerkennung, dass die Persönlichkeitsrechte von JSH durch einige «Blick»-Artikel verletzt wurden.

Alle anderen Klagen wurden teilweise dröhnend abgeklatscht; zuletzt der bis vors Bundesgericht und dort gegen das Bundesgericht prozessierte Versuch, die Publikation eines unliebsamen Buches über die Affäre zu verhindern. Immer wieder fanden dabei die Gerichte deutliche Worte, um das Wirken der Anwältin zu qualifizieren.

Da es wohl noch Jahre dauern wird, bis die Frage einer möglichen Gewinnherausgabe entschieden ist, JSH letzthin keine neuen Spendenaufrufe lancierte, das Lager ihrer unverbrüchlichen Fans deutlich geschrumpft ist, seitdem sie sich unter anderem für den dubiosen Carl Hirschmann ins Zeug legte, wird die Frage immer brennender, wie sie denn die üppigen Honorarnoten ihrer Anwältin und die ganzen Gerichtskosten bezahlen will.

Denn RA Zulauf stellt natürlich unabhängig von Sieg oder Niederlage Rechnung, unbeschadet davon, wie oft sie vom Gericht in der Urteilsbegründung abgewatscht wurde.

Das Trauerspiel um die Bewältigung eines Ereignisses, das nun bereits acht Jahre zurückliegt und eigentlich längst vergessen gegangen wäre, geht leider weiter. JSH, ihre Anwältin und die Medien spielen dabei allesamt eine traurige Rolle. Die Grenzen zwischen Täter und Opfer haben sich schon längst verwischt.

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«Die Ostschweiz» ist die grösste unabhängige Meinungsplattform der Kantone SG, TG, AR und AI mit monatlich rund einer halben Million Leserinnen und Lesern. Die Publikation ging im April 2018 online und ist im Besitz der Ostschweizer Medien AG.

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