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Nach Aufstand

Stadträtin fühlt mit: «Auch die Stadt Wil würde einen Wegzug sehr bedauern»

Wie geht es mit dem Wiler Traditionsunternehmen Rutishauser AG weiter? Nach einem jahrelangen Rechtsstreit sehen die Verantwortlichen nur noch in einem Wegzug die Lösung für die anstehenden Probleme. Stadträtin Ursula Egli bedauert dies. 

Manuela Bruhin am 30. März 2023

Der Unmut in der Bevölkerung ist gross, nachdem bekannt wurde, dass die Rutishauser AG von Wil wegziehen will. Können Sie das nachvollziehen?

Ursula Egli: Natürlich ist klar, dass der allfällige Wegzug eines Traditionsunternehmens wie der Rutishauser AG Emotionen in der Bevölkerung auslöst. Auch die Stadt Wil würde einen Wegzug sehr bedauern. Gewerbebetriebe wie ein Gartencenter haben eine grosse Bedeutung für das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in der Stadt Wil.

War es ein Fehler, nicht von Anfang an auf die Baubewilligung zu setzen?

Aus unserer Sicht nicht. Die Rutishauser AG hat das Departement Bau, Umwelt und Verkehr (BUV) der Stadt Wil über die geplante Dachsanierung beim Gartencenter wegen eines Hagelschadens informiert. Nach Prüfung der Unterlagen und einem Augenschein vor Ort teilte die Abteilung Bewilligungen der Bauherrschaft mit, dass das Vorhaben weder bau- noch feuerpolizeilich bewilligungspflichtig sei. Technisch handelt es sich um einen Ersatz der Dacheindeckung und deren Unterkonstruktion, vergleichbar mit dem Ziegelersatz bei einem Steildach. Auch dort wird die darunter liegende Dachlattung erneuert. Bei einem Gewächshaus bleibt natürlich nur noch – aber immerhin – die ganze Tragkonstruktion samt First- und Zwischenbalken übrig. Deshalb hat die Stadt Wil das Vorhaben als nicht bewilligungspflichtigen Liegenschaftenunterhalt beurteilt. Im Rekursverfahren kam das kantonale Bau- und Umweltdepartement zum gegenteiligen Ergebnis.

Stehen Sie in Kontakt zu der Firma?

Natürlich bestand in diesem Zusammenhang Kontakt zur Firma Rutishauser, insbesondere auch zur Prüfung von Alternativstandorten.

Würde man rückblickend aus Ihrer Sicht etwas anders machen?

Nein. Dem BUV ist es wichtig, dass alle Bauwilligen gleichbehandelt werden. Es gelten dabei die einschlägigen Bestimmungen des Baureglements, respektive des Baugesetzes.

Wird das Gespräch noch einmal gesucht – oder ist die Angelegenheit für die Stadt Wil damit erledigt?

Der baurechtliche Entscheid der übergeordneten Instanzen ist rechtskräftig und für die Stadt Wil bindend. Das entscheidende Element dabei ist die Tatsache, dass sich der Betrieb in der Wohnzone befindet und lediglich Bestandesgarantie geniesst. Während Sanierungen und Umbauten möglich sind, ist ein Abbruch und Wiederaufbau gemäss Planungs- und Baugesetz nicht zonenkonform. Die kantonalen Instanzen legen den Begriff «Wiederaufbau» eng aus.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Manuela Bruhin

Manuela Bruhin (*1984) aus Waldkirch ist Redaktorin von «Die Ostschweiz».

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