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Innerrhoden

Standeskommission verabschiedet Gesamtverkehrskonzept

Anfang April 2024 hat die Standeskommission das Gesamtverkehrskonzept Appenzell I.Rh. verabschiedet, welches Antworten auf wichtige anstehende Mobilitäts- und Verkehrsfragen aufzeigt.

Die Ostschweiz am 02. Juni 2024

Das Konzept wurde zusammen mit den Massnahmenblättern an den Grossen Rat überwiesen, welcher sich an der Junisession damit befasst. Am Mittwoch, 19. Juni 2024, findet im Hotel Hecht Appenzell eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Gesamtverkehrskonzept statt.

Das Gesamtverkehrskonzept baut auf der 2023 erlassenen Gesamtverkehrsstrategie Appenzell I.Rh. mit der Vision «mobil - nachhaltig - vernetzt», den vier strategischen Stossrichtungen «verlagern - verträglich gestalten - vernetzen - vermeiden» sowie fünf konkreten Zielsetzungen und 16 Handlungsfeldern auf. Wichtiger Bestandteil und Kern des Gesamtverkehrskonzepts ist das Massnahmenkonzept. Es umfasst die Teilstrategien für die einzelnen Verkehrsarten, enthält ein Gesamtpaket von Massnahmen und zeigt die Abhängigkeiten und das Zusammenspiel der einzelnen Massnahmen untereinander und mit den übergeordneten Dritt- und Planungsstrategien auf.

22 Massnahmen für Appenzell I.Rh.

Insgesamt wurden 22 Massnahmen entwickelt. Im Rahmen der übergeordneten Massnahme «Management der GVK-Massnahmen» erfolgt unter anderem die Abstimmung mit der kantonalen Finanzplanung. Die einzelnen Massnahmen sind priorisiert. Die konkrete Umsetzung ist so zu planen, dass dies mit den verfügbaren finanziellen und personellen Ressourcen machbar ist. Verschiedene Massnahmen stehen im Zusammenhang mit der kantonalen Energie- und Klimaschutzstrategie, der Tourismuspolitik und dem Entwicklungskonzept Dorfkern Appenzell. Die Massnahmen für den öffentlichen Verkehr sind unter anderem im Rahmen der kontinuierlichen kantonalen Angebotsplanung umzusetzen. Die Massnahmen «Aktualisieren des Velowegnetzplans» und «Aktualisieren des Fusswegnetzplans» führen zu einer Aktualisierung des Richtplans. Zahlreiche Massnahmen sind bei neu entstehenden Quartierplänen zu berücksichtigen.

Jeder der 22 Massnahmen ist eine Priorität zugeordnet. Kriterien für die Festlegung der Priorität sind die Wirkung der Massnahme, der Problemdruck, die Realisierbarkeit, die Kosten und der Zeitbedarf für die Planung und Umsetzung. Zehn Massnahmen sind von hoher, acht Massnahmen von mittlerer und vier Massnahmen von tiefer Priorität.

Die Prioritäten haben einen wesentlichen Einfluss auf den Umsetzungsplan im Rahmen des Zielhorizonts 2045. Die Planung für alle Massnahmen mit hoher Priorität soll zwischen 2024 und 2026 starten.

Mit dem Gesamtverkehrskonzept besteht nun auf Kantonsebene ein Instrument und ein koordiniertes Gesamtprogramm als Antwort auf wichtige anstehende Mobilitäts- und Verkehrsfragen. Die Massnahmenblätter bilden die Basis für das Auslösen entsprechender Projekte. Für die Projekte muss zu gegebener Zeit der erforderliche politische Entscheid über den jeweils notwendigen Kredit eingeholt werden.

Breiter Beteiligungsprozess

Das Gesamtverkehrskonzept ist breit abgestützt erarbeitet worden. Nebst dem Planer-, Kern- und Projektteam sowie der politischen Steuerung wurde auch ein Begleitgremium eingesetzt. Damit konnten die Meinungen aus den verschiedensten Bereichen, namentlich von Ämtern, Bezirken, Heimat- und Denkmalschutz, Kantonspolizei, öffentlichem Verkehr, Schulen, Tourismus und Wirtschaft eingeholt und soweit möglich berücksichtigt werden. Sämtliche Zwischenergebnisse wurden in den verschiedenen Gremien gespiegelt und diskutiert.

Nächste Schritte

Am Mittwoch, 19. Juni 2024, findet um 19 Uhr im Hotel Hecht eine öffentliche Informationsveranstaltung zum Gesamtverkehrskonzept statt. Landammann Roland Dähler, Bauherr Ruedi Ulmann und Landesfähnrich Jakob Signer zeigen auf, was das Konzept beinhaltet und wie die darin beschriebenen Massnahmen umgesetzt werden sollen. Die Veranstaltung ist kostenlos und steht allen Interessierten offen.

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