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Von Unterbringung bis zur Schule

Ukraine: Kanton Thurgau auf mehreren Ebenen aktiv

Der Krieg in der Ukraine hat auch Auswirkungen auf die Schweiz und den Kanton Thurgau. Mit Beginn des Krieges haben verschiedene kantonale Ämter die Arbeit aufgenommen, sich auf verschiedene Szenarien vorbereitet und es wurden Entscheide getroffen. 

Eingesandte Mitteilung am 21. März 2022

Am 24. Februar 2022 startete Russland einen Angriff auf die Ukraine, ein Ende der Kampfhandlungen ist derzeit nicht abzusehen. Durch die Invasion wurde eine grosse Flüchtlingswelle in Europa ausgelöst. Es wird mit mehreren Millionen Flüchtlingen gerechnet. Weil auch in der Schweiz mit vielen schutzsuchenden Menschen gerechnet wird, hat der Bundesrat hat am 11. März 2022 den Schutzstatus S für Menschen aus der Ukraine aktiviert, die in der Schweiz Hilfe suchen.

Mit der Einführung des Schutzstatus S kann der Bund die betroffenen Personen nach der Erfassung in einem Bundesasylzentrum am gleichen Tag den Kantonen zur Unterbringung zuweisen. Der Bund beabsichtigt, die Flüchtlinge gemäss dem Bevölkerungsanteil zu verteilen, sodass voraussichtlich 3.3 % aller Flüchtlinge dem Kanton Thurgau zugeteilt werden. Mittelfristig ist mit täglich mehreren Dutzend zugewiesenen Flüchtlingen zu rechnen.

«Mit grosser Betroffenheit verfolgen wir die Ereignisse in der Ukraine. Unzählige Menschen verlieren ihre Nächsten, fürchten um ihr Leben, müssen ihr Zuhause verlassen. Krieg ist wohl das Schlimmste, was ein Mensch erleben kann. Wir sind in einer privilegierten Situation, wir wollen und müssen den Menschen helfen. Wir sind beeindruckt vom Engagement vieler Gemeinden und von Privaten», sagte Regierungspräsidentin Monika Knill an einer Medienkonferenz. «Wir schätzen die Privatunterbringung. Mit dem Schutzstatus S werden die Menschen nun auch behördlich erfasst und erhalten einen geregelten Aufenthalt, der viele Fragen klärt. Deshalb sollen sich die Menschen rasch in einem Bundesasylzentrum registrieren», ergänzte Justizdirektorin Cornelia Komposch. Mit dem Schutzstatus S ist auf Gesuch des Arbeitgebers hin Erwerbstätigkeit möglich und die Menschen können frei aus der Schweiz aus- und wieder einreisen.

Als erste Sofortmassnahme hat der Regierungsrat am 1. März 2022 beschlossen, der Stiftung Glückskette für die humanitäre Soforthilfe im Ukrainekrieg einen Beitrag von 100'000 Franken aus dem Lotteriefonds zu sprechen. Am 4. März 2022 hat der Kanton die «kantonale Anlaufstelle Ukraine-Hilfe» eingerichtet. Diese ist an sieben Tagen die Woche unter 058 345 91 91 erreichbar. Die Kontaktaufnahme ist auch per Mail ukraine-hilfe@tg.ch möglich.

Bislang sind 579 Anrufe und Mails eingegangen, davon betrafen 264 Angebote von Unterkünften. Zudem wurde der erweiterte Kernstab «Ukraine-Krise» eingesetzt mit dem Auftrag, die Aktivitäten des Kantons innerhalb der Verwaltung zu koordinieren und Ansprechstelle für eine allfällige Koordination mit den Politischen Gemeinden und den Schulgemeinden zu sein. «Die Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln und die Energieversorgung sind aktuell nicht eingeschränkt. Logistikketten sind allerdings nicht voll funktionsfähig», sagte Cornelia Komposch.

Sobald die Zuweisung der Flüchtlinge, die sich in den Bundesasylzentren registrierten, an die Kantone erfolgt, ist mit einer grossen Anzahl an Flüchtlingen zu rechnen, die im Kanton Thurgau und bei Bedarf auch in den Gemeinden gleichentags untergebracht werden müssen. Für die Koordination, Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen aus der Ukraine hat das Sozialamt des Kantons Thurgau die Peregrina-Stiftung beauftragt. Anders als im regulären Asylverfahren sind zudem viele Personen privat untergebracht oder werden ab dieser Woche koordiniert durch die Schweizerische Flüchtlingshilfe (SFH) in Gastfamilien vermittelt.

Das Sozialamt schliesst dazu mit der SFH eine Vereinbarung ab. Üblicherweise stehen für Personen aus dem Asylbereich 302 Plätze bei der Peregrina-Stiftung bereit. Bis heute sind diese Kapazitäten auf 440 Plätze erhöht worden. Bis Ende Woche werden die Kapazitäten auf 534 Plätze erhöht. Bis Ende März sollen weitere 66 Plätze dazu kommen. Wie viele Menschen aus der Ukraine derzeit im Kanton Thurgau sind, ist schwierig abzuschätzen, da die meisten von ihnen visumfrei eingereist sind. Die rasche Registration des Schutzstatus S beim Bund wird schrittweise Klarheit bringen. Nach Rückmeldungen von 47 Gemeinden sind aktuell 266 Flüchtlinge im Kanton Thurgau untergebracht. 143 Personen verfügen über einen Schutzstatus S. Je 33 sind beim Kanton und den Gemeinden untergebracht, 77 in einer Privatunterkunft.

Im Sinne eines unbürokratischen Vollzugs hat der Kanton entschieden, dass für Ukraine-Flüchtlinge die volle Globalpauschale 1 von 1500 Franken pro Monat und Person quartalsweise den Gemeinden überwiesen wird, denen die schutzbedürftigen Personen zugewiesen wurden. Das Sozialamt wird zudem zeitnah eine Richtlinie betreffend Entschädigung von Gastfamilien etc. erlassen und den Gemeinden empfehlen, eine Begleitung der Gastfamilie und der Schutzbedürftigen zu organisieren. «Die Unterbringung und Betreuung der Flüchtlinge ist eine Verbundaufgabe. Daher sind wir allen Beteiligten dankbar für ihr Engagement», sagte Finanz- und Sozialdirektor Urs Martin.

Unter den Flüchtlingen dürften sich viele Kinder und Jugendliche befinden, die zeitnah beschult werden sollen. «Die Situation an den Schulen ist noch immer vom Coronavirus geprägt, es fallen nach wie vor zahlreiche Lehrpersonen aus. Und nun kommt eine weitere Herausforderung auf sie zu», ist sich Regierungsrätin Monika Knill bewusst. Im schulpflichtigen Alter vom 4. bis zum vollendeten 16. Lebensjahr besuchen die Kinder grundsätzlich die Regelklassen der öffentlichen Schule, in der sie wohnen oder sich tatsächlich aufhalten.

Es ist davon auszugehen, dass je nach Angebot von privaten und öffentlichen Unterkünften die 87 Schulgemeinden unterschiedlich stark von Einschulungen betroffen sind. Übersteigt die Anzahl der aufzunehmenden Kinder die Regelkapazitäten einer Schulgemeinde, können sogenannte Integrationskurse gebildet werden. Die neu aufgenommenen Kinder werden bei den Beitragsleistungen und beim sonderpädagogischen Zuschlag an die Schulgemeinden einbezogen. Mehraufwendungen für bewilligte Integrationskurse werden den Schulgemeinden analog den bisherigen Integrationskurse 1a pro Schuljahr mit 70'000 Franken abgegolten. Das Amt für Volksschule stellt ergänzende Support- und Beratungsmöglichkeiten bereit und unterstützt die Schulen auch bei der Suche nach Ukrainisch sprechenden Lehrpersonen.

Der Schutzstatus S ermöglicht es Jugendlichen, einer Arbeit nachzugehen, was in schweizerischen dualen Bildungssystem zumindest am Anfang schwierig zu realisieren ist. Es gilt deshalb, den Schulabgängerinnen und Schulabgänger während ihres Aufenthalts in der Schweiz eine Perspektive zu bieten.

Für die Sekundarstufe II liegt aktuell der prioritäre Fokus auf Jugendlichen bis zur Volljährigkeit von 16 bis 18 Jahren. Die bestehenden Integrationskurse am Gewerblichen Bildungszentrum Weinfelden werden erweitert und auf die konkreten Bedürfnisse der ukrainischen Flüchtlinge ausgerichtet. Erste Angebote sollen nach den Frühlingsferien ab 19. April 2022 zur Verfügung stehen. In zweiter Priorität und abhängig von der Anzahl Jugendlicher werden weitergehende Angebote für junge Erwachsene geprüft. Mittelschulen nehmen als geeignet identifizierte Jugendliche im Rahmen eines Hospitiums – vorzugsweise in Immersionsklassen – auf. Übersteigt die Anzahl aufzunehmenden Jugendlichen die Kapazitäten eines Gymnasiums, kann ebenfalls ein Integrationskurs gebildet werden.

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