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Regierung genehmigt Wahl

Uni-Rektor: Bernhard Ehrenzeller löst in einem Jahr Thomas Bieger ab

Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller wird der nächste Rektor der Universität St.Gallen sein. Die Regierung hat seine Wahl genehmigt. Bis dahin geht es allerdings noch ein Weilchen. Ehrenzeller löst den derzeitigen Rektor Thomas Bieger erst am 1. Februar 2020 ab. Und er wird 2023 wieder abtreten müssen.

Die Ostschweiz am 15. Januar 2019

Die Regierung des Kantons St. Gallen hat die durch den Senat und den Universitätsrat erfolgte Wahl von Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller als künftiger Rektor der Universität St. Gallen genehmigt. Das teilt die St.Galler Staatskanzlei mit.

Bernhard Ehrenzeller ist Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität St. Gallen und Direktor des Instituts für Rechtswissenschaft und Rechtspraxis. Er tritt die Nachfolge des amtierenden Rektors Prof. Dr. Thomas Bieger am 1. Februar 2020 an.

Bernhard Ehrenzeller wurde im vergangenen Dezember von der Findungskommission und vom Senat zur Wahl vorgeschlagen. am Montag, 14. Januar 2019, wurde er vom Universitätsrat gewählt. Heute Dienstag, 15. Januar 2019, hat die Regierung seine Wahl genehmigt.

Der neu gewählte Rektor sei für diese Aufgabe bestens vorbereitet, heisst es in der Mitteilung zur Wahl. Er hatte von 2003 bis 2011 bereits als Prorektor geamtet und bringt somit langjährige Rektoratserfahrung als Prorektor Forschung in zwei Rektoraten mit.

Als weitere Qualifikationen werden genannt: Mehrjährige Erfahrung als Institutsdirektor, ein grosses Beziehungsnetz sowie hohe Anerkennung im kantonalen und eidgenössischen Umfeld. So sei er beispielsweise massgeblich an der Ausarbeitung des Hochschulförderungsgesetzes des Bundes beteiligt gewesen.

Dass der neue Rektor ein Jahr vor der Amtsübernahme gewählt wird, sei üblich, heisst es von Seiten des Kantons. Das Team der neu vier Prorektorinnen und Prorektoren wird im Laufe des Frühjahrssemesters 2019 gewählt. Für die Vorbereitung der Wahl des Rektors hatte der Senat im Dezember 2017 erstmals eine Findungskommission aus seinen Reihen eingesetzt, dies aufgrund eines neuen vom Universitätsrat genehmigten Verfahrens. 

Dieser Findungskommission gehörte Ehrenzeller ursprünglich selbst an. Als sich abzeichnete, dass er von verschiedenen Seiten als möglicher Kandidat ins Spiel gebracht wird, trat er im Oktober 2018 aber in den Ausstand.

Der neue Rektor ist ein Mann des Übergangs beziehungsweise wird kein langjähriger Rektor sein.  Um ein grösseres Kandidatenfeld zu haben, wurde die Rechtsgrundlage so verändert, dass auch Kandidaten kurz vor der Emeritierung gewählt werden können. Unter Emeritierung versteht man eine Art «aktiven Ruhestand»: Professoren lassen sich in diesem Fall nicht pensionieren, aber von den fixen Verpflichtungen entbinden. Sie haben aber weiterhin eine Lehrerlaubnis.

Der Nachtrag zum Universitätsstatut hält fest, dass ein Rektor auch nach dem vollendeten 65. Lebensjahr gewählt oder wiedergewählt werden kann. Die Amtsdauer endet in diesen Fällen aber spätestens mit dem Ende des Semesters nach der Vollendung des 70. Lebensjahrs. Unter diese Klausel fällt auch das Rektorat von Ehrenzeller, der Jahrgang 1953 hat.

Zur Person

Bernhard Ehrenzeller (1953) erwarb 1977 das Lizentiat beider Rechte an der Universität Fribourg. Im Jahr 1984 promovierte er an der Universität Basel, wo er 1993 ebenfalls habilitierte. Im Jahr 1980 erwarb er das Solothurnische Fürsprech- und Notariatspatent.

Die Wahl zum Ordinarius für Öffentliches Recht an der Universität St.Gallen erfolgte auf den 1. April 1997. Ein Jahr später wurde er zum Direktor des Instituts für Rechtswissen-schaft und Rechtspraxis (IRP-HSG, dannzumal IVK-HSG) gewählt. In den Jahren 2003 bis 2011 bekleidete er das Amt des Prorektors Forschung. Im Rahmen der Erarbeitung seiner Habilitationsschrift verbrachte er mehrmonatige Forschungsaufenthalte am MPI für Völkerrecht in Heidelberg, an der Harvard Law School und am Schweizerischen Institut für Rechtsvergleichung in Lausanne. Als Visiting Scholar verbrachte Prof. Dr. Bernhard Ehrenzeller seine Sabbaticals an der Fletcher School for Law and Diplomacy in Boston (2010/2011) und an der Peter Allard Law School der UBC in Vancouver (2016). Er ist Mitglied verschiedener akademischer Vereinigungen im In- und Ausland.

Bernhard Ehrenzeller hat einen starken Bezug zur Praxis. So war er von 1980 bis 1986 Juristischer Sekretär beim Justizdepartement des Kantons Solothurn und von 1991 bis 1997 persönlicher Mitarbeiter von Bundesrat Arnold Koller. Im Rahmen dieser Tätigkeit war er stark involviert in die Erarbeitung der neuen Bundesverfassung. Aus diesem Engagement ergriff er nach der Wahl zum Ordinarius an der HSG die Initiative, zusammen mit den Kollegen des öffentlichen Rechts, den St.Galler Kommentar zur Bundesverfassung herauszugeben (dessen 4. Auflage in Vorbereitung ist).

Als Experte und Gutachter im Bereich des Bildungsrechts war Bernhard Ehrenzeller massgeblich beteiligt an der Entstehung der neuen Bildungsverfassung und der neuen Hochschulgesetzgebung der Schweiz. Diese Arbeiten fanden unter anderem Nieder-schlag in der Herausgabe des anfangs 2018 erschienenen SBVR-Bandes zum Bildungs-, Kultur- und Sprachenrecht. Weitere Experten-, Gutachter- und Vortragstätigkeit entfaltete er in den Bereichen Direkte Demokratie, Föderalismus und Staatsleitungsreform.

Seit 2011 amtet Bernhard Ehrenzeller zudem als Richter am Staatsgerichtshof des Fürstentums Liechtenstein.

Bernhard Ehrenzeller ist verheiratet und Vater zweier Teenager. Die Familie lebt in St.Gallen.

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