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Gastkommentar

Verbandsbeschwerde: Alte Privilegien abschaffen

Seit Jahren besteht in der Schweiz für Organisationen, die sich dem Naturschutz, dem Heimatschutz, der Denkmalpflege oder verwandten Zielen widmen, ein gesetzlich verankertes Beschwerderecht.

Walter Locher am 12. Dezember 2021

Das Bundesgericht hat zudem die Beschwerdeberechtigung in seiner Rechtsprechung sukzessive erweitert, neuerdings auch auf Fragen der Raumplanung.

Es sind derzeit rund 30 Organisationen, denen das Einsprache- und Beschwerde-Privileg gemäss einer Liste des Bundesrates zukommt. Gerade in Zeiten des wichtigen Kampfes ge-gen den Klimawandel sollte man meinen, dass das Privileg zur Beschwerde mit grosser Zu-rückhaltung ausgeübt werde. Projekte zur Erneuerung und dem Ausbau erneuerbarer Ener-gien wie der Wasserkraft oder der Windkraft sollten nicht mit Einsprachen bekämpft werden. Das ist aber leider nicht der Fall. Wichtige Projekte zur Sicherstellung der Stromversorgung sind durch Verbandsbeschwerden blockiert, so etwa der Ausbau der Wasserkraft am Trift-gletscher durch die Acqua Viva und die Greina-Stiftung, diverse Wind- und andere Alternativ-energieprojekte wie etwa der Windpark Grenchenberg durch BirdLife Schweiz und weitere Organisationen. Versuche und Diskussionen zur Einschränkung des Beschwerderechtes im Zusammenhang mit der sich abzeichnenden Strommangellage und der Beschleunigung von Massnahmen gegen den Klimawandel wecken sofort lautstarken Widerstand der Verbände, die nicht bereit sind, auf ihre Privilegien zu verzichten.

Wenn die Abschaffung oder eine massive Einschränkung des Verbandsbeschwerderechtes auf nationaler Ebene aufgrund dieses Widerstandes nicht rasch umgesetzt wird, dann ist eine Ausweitung des Verbandsbeschwerderechts vorzunehmen:

  • Wieso haben nur VCS, WWF, der Verein Schweizer Wanderwege, Greenpeace etc. das Recht, Strassenprojekte in den Städten zu bekämpfen und Tempo 30-Zonen auf dem Einspracheweg zu verlangen? Wieso dehnt man in diesem Falle das Recht nicht auch auf die übrigen Mobilitätsverbände wie etwa TCS, ACS etc. aus, damit die unsin-nigen Verkehrsbeschränkungen unter dem Deckmantel des Lärmschutzes und der Luftreinhaltung gerichtlich überprüfen lassen können?

  • Wieso sind in Fragen der Raumplanung nur die Stiftung Landschaftsschutz, der Ver-ein Archäologie Schweiz, die Schweizerische Greina-Stiftung usw. zur Beschwerde berechtigt, nicht aber z.B. der Hauseigentümer Verband, der Schweizerische Gewer-beverband oder der Fachverband Steine Kies und Beton? Auch sie vertreten gewich-tige raumplanerische Anliegen.

  • Wieso ist in Energiefragen nur die Schweizerische Energiestiftung (SES), der WWF etc. beschwerdeberechtigt und nicht z.B. auch Electrosuisse , Economie Suisse etc.? Auch diese Organisationen vertreten ökologische und wirtschaftliche Anliegen der Energiepolitik und der Raumplanung.

Es ist Zeit, entweder fragwürdige Privilegien einzelner Organisationen aufzuheben oder dann auf weitere Akteure, die sich ebenfalls mit den wichtigen Zukunftsfragen der Energieversor-gung, der Mobilität und der Raumplanung beschäftigen, auszudehnen.

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Autor/in
Walter Locher

Walter Locher (*1955) ist Rechtsanwalt, St.Galler FDP-Kantonsrat, Präsident HEV Kanton St.Gallen und Präsident IG Engpassbeseitigung.

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