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Neue Verbotskultur für «totale Sicherheit»

Was Covid-Politik, PMT und CO2-Gesetz gemeinsam haben

Am 13.06.2021 gelangen diverse Vorlagen zur Abstimmung, die symptomatisch für den aktuellen Legal Mainstream sind. Die angeborene Freiheit des Einzelnen soll zugunsten einer irrationalen Totale-Sicherheit-Gesellschaft verdrängt werden.

Artur Terekhov am 25. Mai 2021

Nicht nur die ganze Covid-Politik in Bekämpfung eines Virus mit Mortalität (wenn überhaupt) im Promillebereich, auch die Präventivhaft im angeblichen Kampf gegen den Terrorismus (PMT) oder das CO2-Gesetz, das vordergründig etwas gegen den weltweiten Klimawandel bewirken will, sie alle haben eines gemeinsam: Sie schränken die Freiheit des Einzelnen ein, um Gefahren abzuwehren, die bei Lichte betrachtet allgemeine Lebensrisiken darstellen. 

Starben nicht 2000 und 2003 in der Schweiz nachweislich mehr Menschen als im Covid-Jahr 2020? Und besteht denn nicht seit Februar eine schweizweite Untersterblichkeit im Vergleich gegenüber denselben Kalenderwochen der letzten sechs Jahre? Diese Zahlen liefert nicht etwa die Wirtschaftslobby oder eine Esoteriker-Bubble, sondern die renommierte Konsumentenzeitschrift K-Tipp. 

Werden nicht jährlich weit mehr Menschen durch «gewöhnliche» Gewalt- oder Eigentumsdelikte geschädigt als durch Terrorismus? Die Kriminal- und Verurteilungsstatistiken sind bei diversen Bundesbehörden öffentlich zugänglich. Und kann es nicht als erwiesen gelten, dass gar der Covid-Lockdown und die massiv geringere Mobilität – nicht nur im Flugverkehr – zu keinem Rückgang der Treibhauskonzentration in der Atmosphäre geführt haben? Vielleicht auch, weil es schlicht nicht-menschgemachte Treibhausgase gibt, die 100x so stark wie CO2 wirken? 

Auch hier wird nicht die Erdöllobby als Quelle angeführt, sondern das SRF selbst (Beitrag vom 23.11.2020): «Das Ausmass klimaschädlicher Emissionen wie etwa von Kohlendioxid (CO2) sei in diesem Jahr zwar zurückgegangen. Die Treibhausgaskonzentration in der Atmosphäre verändere das aber weniger als jedes Jahr übliche natürliche Fluktuationen dies täten.» Natürliche Schwankungen haben mithin den grösseren Einfluss als das menschliche Verhalten allein. Ob dies Greta und weiteren Klimahysterikern gefällt?

Natürlich: Der technische und wissenschaftliche Fortschritt ist wertvoll und hat auch bewirkt, dass Dinge, die früher tödlich geendet hätten, heute mit geringem Aufwand geheilt oder vermieden werden können. Man denke an die Erfindungen von Penicillin oder Sicherheitsgurten. Damit ist klar, dass eine rechtliche Beurteilung zwar an gewissen universalen Wahrheiten oder Naturrechten festhalten kann, sie aber auch abhängig von der Kultur und dem jeweiligen Stand der Wissenschaft ist. Beispielsweise dürfte universale Geltung beanspruchen, dass Verträge einzuhalten sind. Wie genau nun aber ein Vertrag zustande kommt (schriftlich, mündlich, durch Rituale), war und ist oft von der jeweiligen Gesellschaftskultur abhängig. Was die hier interessierende Thematik betrifft, sind es aber zwei zentrale Wahrheiten, die aktuell fast täglich vergessen gehen.

Erstens: Eine Handlung ist keine Unterlassung (Untätigkeit/Nichthandlung). Das heisst: Niemand darf aktiv auf jemanden zugehen und jene Person – bis auf Fälle rechtfertigender Notwehr – niederschlagen. Kann man aber jemandem vorwerfen, dass er einem wildfremden Bettler kein Geld gibt, weil jene Person näherstehende Leute hat, für welche sie da sein will? Ebenso: Niemand darf in einem Labor ein gefährliches Virus züchten und es sodann auf die Menschheit loslassen. Ist nun aber jemand unmoralisch, wenn er trotz Existenz eines Virus auf eigenes Risiko seine Boutique nicht schliessen, sondern nach wie vor in dieser Geschäften nachgehen will? Und schliesslich: Niemand darf Industriegifte aktiv ans Flussufer tragen und sie dort – mit allfälligen Vergiftungsfolgen für Dritte – ins Gewässer kippen. Ist nun aber jemand ein schlimmer Mensch, wenn er nicht am Handel mit CO2-Zertifikaten teilnehmen, sondern seine Ressourcen effizienter einsetzen will? Diese hier präsentierte Abgrenzung ist zentral für jede Rechtskultur. Das Strafrecht stellt – Notwehrkonstellationen vorbehalten – die aktive Begehung von Delikten pauschal unter Strafe. Damit eine Unterlassung/Untätigkeit aber strafrechtlich sanktioniert werden kann, braucht es eine natürliche (z.B. Eltern-Kind) oder vertragliche (z.B. Arzt-Patient) Garantenstellung, die eine Person zum Handeln verpflichtet. Warum also will die Politik den Einzelnen plötzlich für jedermann verantwortlich machen?

Zweitens: Eine Einwirkung ist keine Verletzung. Jede Handlung eines Individuums ist ein Ausdruck dessen Freiheit. Diese Freiheit endet erst dort, wo sie jene des Dritten verletzt. Der Jurist redet dabei von der sogenannten Mindestintensität, die ihrerseits erforderlich ist, damit überhaupt von einer Verletzung die Rede sein kann. Mit anderen Worten: Grilliert jemand im eigenen Garten, kriegt der Nachbar oft etwas mit. Doch bei Weitem nicht jedes Grillieren ist eine übermässige Belästigung Dritter. Im politischen Kontext weit relevanter ist die Kriminalisierung unpopulärer Äusserungen. Natürlich darf der Einzelne nicht mit falschen Tatsachenbehauptungen übelster Art systematisch geschädigt werden (Verleumdung). Doch kann es wirklich der Weisheit letzter Schluss sein, dass jemand in Genf eine ihm nicht persönlich bekannte Person aus St. Gallen anzeigen kann, da diese in einer öffentlichen Rede angeblich rassistische, homophobe oder sexistische Äusserungen von sich gibt? Ist es nicht die Pflicht eines eigenverantwortlichen Menschen, diesfalls über eigene Gefühle und Gedanken zu herrschen?

Abschliessend festzuhalten ist, dass dieser Beitrag keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Wie vorerwähnt, existieren gewisse universale, naturrechtliche Wahrheiten wie die angeborenen Rechte Leib und Leben, Freiheit und Eigentum jedes Menschen. Diese gilt es – ganz im Sinne des Freiheitsparadoxons – trotz aller freiheitlichen Toleranz mit Autorität gegen die Feinde der Freiheit zu verteidigen. Darüber hinaus bestehen aber auch viele kultur- oder zeitabhängige Faktoren, die bei der Beurteilung politischer Fragen nicht vollständig ausgeblendet werden können. Neben einem Wahrheitskern besteht zugegebenermassen auch ein grösserer Bereich, bei dem man mit guten Gründen verschiedener Meinung sein kann.

Aus Sicht des Autors sind Covid-Politik, PMT und CO2-Gesetz zwar Beispiele besonders freiheitsfeindlichen Irrsinns, wodurch auch vorliegender Text entstanden ist. Dieser soll sich aber keinesfalls auf die Abstimmung vom 13. Juni 2021 beschränken. Im Gegenteil: Wem die angeborene Freiheit des Einzelnen etwas bedeutet, muss sich bei jeder politischen Einschränkung die Frage stellen, in welchen Fällen eine Garantenstellung/Fürsorgepflicht gegenüber Dritten besteht oder ab wann kein allgemeines Lebensrisiko mehr, sondern eine ernsthafte Verletzung vorliegt. Nur in diesen Fällen ist eine Einschränkung der Individualfreiheit moralisch zu rechtfertigen. Unterzieht man sich sodann der Pflicht, einen Regelungsbedarf empirisch seriös abzuklären, führt dies fast zwingend zu einer Abnahme staatlicher Regulierungen; die natürliche Freiheit gewinnt.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Artur Terekhov

MLaw Artur Terekhov ist selbstständiger Rechtsvertreter in Oberengstringen ZH.

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