SRG überwacht den Meinungsaustausch und kontrolliert den Informationsverkehr von Usern auf Social Media. Unter dem Deckmantel ihrer «Netiquette» löscht sie wohl systematisch ausgewählte User-Kommentare. Die UBI will sich mit der Thematik bislang nicht befassen.
Das Konzept von SRF-Beiträgen auf Social Media besteht darin, dass Privatpersonen unter den von SRF verfassten Beiträgen Diskussionen führen und ein entsprechender Meinungs- und Wissensaustausch in der breiten Bevölkerung stattfindet. Doch: Was SRF nicht gefällt, wird oftmals direkt gelöscht.
So auch der folgende Kommentar einer Userin aus Wollerau, Kanton Schwyz, unter einem SRF Beitrag zur Abschaffung von kostenlosen Corona Tests in Deutschland:
«Sollen Sie nur auch in der Schweiz einführen. Ich muss weder in eine Bar, noch sonst etwas. Von mir aus kann ich auch auf der Strasse tanzen und meine Drinks selbst mixen, zudem benötige ich keine Ferien im Ausland. Bin bisher gut ohne irgend einen Test oder eine Impfung ausgekommen ;-)».
Innert wenigen Minuten hatte dieser Kommentar über 140 Likes. Genauso schnell wurde der Kommentar von SRF aber auch wieder gelöscht. Auf die Rückfrage, warum der Kommentar gelöscht wurde, verwies SRF beziehungsweise deren Social Media Redaktion auf die Netiquette. Der Kommentar müsste somit eigentlich diskriminierend, gewaltverherrlichend, pornografisch, äusserst unsachlich oder themenfremd sein.
Ein Einzelfall? Keineswegs. Die Autorin des vorerwähnten Posts akzeptierte die SRG-Zensur nicht und wandte sich an die Ombudsstelle. Jene will sich aber erst gar nicht zur Problematik äussern. Sie sei unzuständig für die Beurteilung von derartigen Themen, teilt sie mit. Es handle sich bei den Kommentaren um «rein nutzergenerierte Beiträge» und nicht sogenannte «von der Redaktion gestaltete Beiträge», gegen welche eine Beschwerde an die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen (UBI) zulässig wäre. Dabei bezieht sie sich auf einen neuen Entscheid der UBI, die ihre Zuständigkeit verneint.
Die abschlägige Antwort der Ombudsstelle wurde jedoch nicht akzeptiert, weshalb – Transparenz – die Autorin dieses Beitrags als Anwältin der Betroffenen Beschwerde an die UBI eingereicht hat. Hauptargument ist, dass es sich bei der gezielten Einflussnahme von SRF auf die Kommentarspalte – durch Löschen ganzer Kommentare – sehr wohl um eine Redaktionshandlung handelt. Denn durch das aktive Eingreifen in die Kommentarspalte wird in gestalterischer Art und Weise auf den Inhalt bzw. den Gesamtkontext eines redaktionellen Beitrags Einfluss genommen. Diese Ansicht scheint übrigens auch das Bundesgericht zu teilen: bereits in einem (allerdings strafrechtlichen) Entscheid aus dem Jahr 2010 hatte es festgehalten, dass ein SRF-Blog und User-Kommentare als untrennbare Einheit zu betrachten sind und daher eine gesamtheitliche Beurteilung und Prüfung vorgenommen werden muss.
SRF verkennt demgemäss, dass es sich bei der Kommentarspalte nicht um einen rechtsfreien Raum handelt und die Grundrechte vollumfänglich beachtet werden müssen (Art. 4 Abs. 1 RTVG i.V.m. Art. 35 Abs. 2 BV). Dies bezieht sich selbsterklärend auf den gesamten Beitrag, d.h. auch auf die Kommentare privater User, die nicht einfach so gelöscht werden dürfen. Konsequenter wäre dann eher, Kommentarspalten ganz abzuschaffen. Doch noch schlimmer: Diese verfassungswidrigen Zensuren werden selbstverständlich von unserem Bürger finanziert, obwohl der Staatssender SRF eigentlich an die Grundrechte gebunden wäre.
Bleibt also nur schon aus diesem Grund zu hoffen, dass das geplante Gesetzespaket zur Medienförderung – das nebst der aktuellen Coronapolitik einen weiteren Angriff auf unseren bislang mehr oder weniger freiheitlichen Staat darstellt – nie in Kraft treten wird. Die Anfütterung der Medien mit (weiteren) hunderten Millionen von Franken hätte nichts anderes als das Ende der freien und unabhängigen Medien zur Folge. Der Staat würde dadurch eine neue Form von Macht ergreifen, was nach den laufenden politischen Fehlentscheidungen, die unser Land in schädlicher Hinsicht verändert haben, dringendst verhindert werden muss. Gerade in Zeiten von Verunsicherungen brauchen wir die Medien- und Meinungsfreiheit, welche die Demokratie und die politischen Rechte stärken. Das geht aber nur, wenn die Medien nicht vom Staat subventioniert werden. Denn zu viele bevorzugen eine Scheinsicherheit durch Fördergelder gegenüber der Freiheit. Und nur Wenige denken unabhängig genug, um nicht die Hand zu beissen, die sie füttert.
Dr. iur. Silja V. Meyer ist selbständige Rechtsanwältin in Zürich.
Dr. iur. Silja V. Meyer ist selbständige Rechtsanwältin in Zürich.
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