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Irre ZGB-Anpassung

Weekend-Geschlechtsänderung

Transmenschen sollen einfacher ihr Geschlecht ändern können. Der Bundesrat hat allerdings aus politischer Korrektheit ein nicht durchdachtes Monster geschaffen. Ein Gastbeitrag von Hermann Lei.

Hermann Lei am 04. April 2021

Wer das Gefühl hat, er sei im falschen Körper geboren, der oder die kann dies bislang in einem einfachen Verfahren tun. Dabei muss richtigerweise die Notwendigkeit der Geschlechtsänderung festgestellt werden. Eine geschlechtsangleichende Operation ist aber nicht nötig.

Praxisfern und nicht zu Ende gedacht

2018 lancierte Bundesrätin Sommaruga (SP) jedoch ohne zwingenden Grund ihre Idee zur «vereinfachten Personenstandsänderung von Transmenschen». Diese sollten künftig mit einer simplen Erklärung gegenüber dem Zivilstandsamt ihr Geschlecht und ihren Vornamen husch ändern können – ohne Gerichtsentscheid und ärztliche Gutachten. Sommaruga verkündete, die Vorlage sei auf «breite Zustimmung gestossen», was man als bewusste Irreführung bezeichnen muss.

Im Gegenteil lehnten praktisch alle Kantone die Vorlage rundweg oder in wesentlichen Teilen als praxisfern und nicht zu Ende gedacht ab. Auch die Parteien liessen kein gutes Haar an der Sache, allen voran die SVP. Die CVP befürchtete missbräuchliche Gesuche - stimmte im Parlament aus Angst vor den Jakobinern der politischen Korrektheit aber doch zu - und selbst die linken Parteien fanden fast unisono, gut gemeint sei nicht gut genug.

Mehrheit für irre Vorlage

Die Mehrheit des Parlaments stimmte der Vorlage dennoch zu. Im Thurgauer Parlament wollten wir dies mit einem Kantonsreferendum verhindern. Aber eine Mehrheit von Mitte-Links verhalf auch hier dem irren Gesetz zum Sieg. Amtliche Geschlechtsänderungen sind künftig voraussetzungslos - quasi noch schnell übers Wochenende - möglich. Ohne Anhörung, ohne Abklärung, ohne Operation, auch mehrfach. Eine simple Erklärung genügt - ab 16 Jahren! Insbesondere weil die Geschlechtsänderung auch beliebig oft vorgenommen werden kann, ist eine ganze Palette an möglichen Missbräuchen denkbar. So kann man sich als Militär- und Zivildienstpflichtiger mit 19 Jahren mit einem kurzen Behördengang die Dienstpflicht ersparen und die Ersatzabgabe gleich auch.

Freipass für Rosinenpickerei

Mit 25 kann man dann wieder zum Mann werden, um seinen Vaterschaftsurlaub zu beziehen – falls der Wechselmann nicht als Frau gar 14 Wochen Mutterschaftsurlaub hat, was der Bundesrat zu regeln irrerweise auch vergessen hat. Mit der notwendigen «inneren festen Überzeugung» lassen sich auch die Geschlechterrichtwerte in den Verwaltungsräten umgehen und die momentan nicht erlaubte Homoehe einführen.

Der Wechsel von Mann zu Frau kann sich sodann nicht nur lohnen, weil man dann Frauenparkplätze benützen kann und als Profisportler die echten Frauen überflügelt. Nein, für hunderttausende locken handfeste Vorteile wie die frühere Pensionierung oder die Renten. So lohnt sich bei Verwitwung der Geschlechtswechsel, denn als Frau erhalte ich in vielen Fällen eine Witwenrente, bei denen ich als Mann keinen Anspruch hätte.

Als Mann im Frauengefängnis

Als Transgender-Frau kann man sich schliesslich ins Frauengefängnis überstellen lassen und es wird nicht lange gehen, bis wir dann die Probleme haben, welche wir aus den USA und England kennen, wo Mitinsassinnen von angeblichen Transfrauen sexuell belästigt werden. Unlösbare Probleme gibt es auch, wenn bei binationalen Ehen das Heimatland diese Ehe nicht anerkennt. Selbst elementare Verhältnisse hat der Bundesrat im Bestreben, politisch korrekt zu handeln, ungeregelt gelassen. So entsteht nach Art. 252 und 255 ZGB kein Kindesverhältnis zwischen einer verheirateten Transfrau und ihrem eigenen Kind.

Leider haben wir es im Thurgau nicht geschafft, diese irre Gesetzesänderung mit dem Kantonsreferendum zu stoppen. Wenn der Bund in ein paar Jahren zurückbuchstabieren muss, weil man merkt, dass man das Kind mit dem Bade ausgeschüttet hat, so dürfen wir leider einmal mehr sagen: Wir haben ja davor gewarnt, aber man wollte nicht hören.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Hermann Lei

Hermann Lei (*1972) ist Anwalt und Thurgauer SVP-Kantonsrat.

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