Die rekordtiefe Arbeitslosenquote führt im kommenden Jahr zu einer merklich kürzeren Liste der stellenmeldepflichtigen Berufe. Nur noch 8 Prozent der Arbeitskräfte werden dann in meldepflichtigen Berufsarten tätig sein. Gegenwärtig sind es 20 Prozent.
Die Stellenmeldepflicht wurde vom Parlament als Umsetzung der Masseneinwanderungsinitiative beschlossen. Damit sollte das Potential der inländischen Arbeitskräfte besser genutzt werden. Arbeitgebende sind damit verpflichtet, ihre offenen Stellen via Online-Tool oder direkt den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) zu melden, sofern die betreffende Berufsart eine Arbeitslosenquote von über 5 % aufweist.
Umstrittene Berufsliste
Die vom SECO publizierte Liste mit den meldepflichtigen Berufen wird jährlich aktualisiert. Pandemiebedingt stieg die Arbeitslosigkeit kurzfristig stark an; dadurch wurden für 2022 Berufe meldepflichtig, bei denen inzwischen wieder eher ein Arbeitskräftemangel herrscht. Laut Daniel Wessner, Leiter des Amtes für Wirtschaft und Arbeit Kanton Thurgau, war vor allem die Aufnahme der grossen Verkaufsbranche in die Liste der meldepflichtigen Berufe verantwortlich für einen enorm hohen Aufwand seitens der Arbeitgebenden und der RAV. «Alle gemeldeten Stellen müssen beim RAV registriert und Dossiers für die Arbeitgebenden zusammengestellt werden, auch wenn das RAV über keine passenden Stellensuchenden verfügt.» Wessner zeigt sich erleichtert, dass die Verkaufsberufe erwartungsgemäss wieder unter der 5%-Schwelle liegen und daher nicht mehr meldepflichtig sind. Auch einige Berufsarten der Gastronomie unterstehen nicht mehr der Meldepflicht.
Reformbedarf
Diese Entwicklungen zeigen gemäss Wessner den Reformbedarf des Systems der Stellenmeldepflicht. Grund dafür sei insbesondere, dass die Liste der meldepflichtigen Berufsarten nicht der aktuellen Lage auf dem Arbeitsmarkt entspreche. Der Bund berechnet die massgeblichen Werte jeweils vom 1. Oktober bis 30. September. Diese Daten gelten dann für das gesamte Folgejahr. Der Arbeitsmarkt entwickelt sich aber deutlich dynamischer. Das führt dazu, dass gewisse Stellen noch meldepflichtig sind, obwohl in diesen Branchen bereits wieder ein Mangel an Arbeits- und Fachkräften herrscht.
Arbeitsmarkt in guter Verfassung
Heinz Erb, Leiter der drei RAV-Zentren im Thurgau, verdeutlicht den Mehraufwand in diesem Jahr in Zahlen: «Pro Monat hatte das Thurgauer RAV durchschnittlich 2'083 Stellen zu bearbeiten. Damit verdoppelte sich die Anzahl der gemeldeten Stellen innert drei Jahren. Im Jahr 2019 waren es insgesamt rund 12'500 Stellen-Dossiers, also monatlich 1'040.» Erb erwartet, dass die Anzahl der Stellen-Dossiers nächstes Jahr wieder in etwa auf den Stand von 2019 sinken wird. Der Arbeitsmarkt präsentiert sich aktuell in sehr guter Verfassung. Grundsätzlich liegt die Arbeitslosenquote so tief wie zuletzt vor 20 Jahren und es gibt viele offene Stellen, die 2023 nicht mehr meldepflichtig sein werden.
SECO-Liste der stellenmeldepflichtigen Berufsarten für 2023
1. Soziologen/Soziologinnen, Anthropologen/Anthropologinnen und verwandte Wissenschaftler/innen
2. Schauspieler/innen
3. Konferenz- und Veranstaltungsplaner/innen
4. Kundeninformationsfachkräfte in Call Centers; Telefonisten/Telefonistinnen
5. Hotelrezeptionisten/Hotelrezeptionistinnen
6. Chefs de service in Restaurants
7. Servicehilfskräfte in Restaurants
8. Betonierer/innen, Betonoberflächenfertiger/innen und verwandte Berufe
9. Baukonstruktions- und verwandte Berufe, anderweitig nicht genannt (z. B. Gerüstbauer/innen und Gerüstbaupraktiker/innen)
10. Gipser/innen, Trockenbauer/innen
11. Isolierer/innen (ohne Isolierspengler/innen)
12. Uhrenarbeiter/innen
13. Bediener/innen von Wäschereimaschinen
14. Kraftfahrzeugführer/innen (ohne LKW-Fahrer/innen)
15. Gabelstaplerfahrer/innen und verwandte Berufe
16. Hilfsarbeitskräfte, Hilfsarbeiter/innen im Bergbau, im Bau, bei der Herstellung von Waren und im Transportwesen; Abfallentsorgungsarbeiter/innen und sonstige Hilfsarbeitskräfte
17. Reinigungspersonal und Hilfskräfte in Büros, Hotels und anderen Einrichtungen
18. Hilfsarbeiter/innen in der Land- und Forstwirtschaft und Fischerei
19. Hilfskräfte in der Nahrungsmittelzubereitung
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