Drei Viertel der geprüften Tattoofarben enthielten nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente.
Eine Stichprobe im Thurgau brachte es an den Tag: Drei Viertel der geprüften Tattoofarben waren nicht zum Tätowieren geeignet. Viele davon waren sogar entsprechend deklariert. Der Befund beunruhigt die Behörden. Denn die Gesundheit kann leiden.
Das Kantonale Laboratorium Thurgau hat stichprobenartig 19 in Tattoostudios verwendete Tattoofarben auf deren Qualität geprüft. Das schreibt es in einer Mitteilung. Drei Viertel der Farben enthielten nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente. Rund 40 Prozent der Farben waren vom Importeur gar ausdrücklich als nicht zum Tätowieren geeignet deklariert. Dies weil gesundheitliche Folgen für die Tätowierten nicht ausgeschlossen werden können.
Das Kantonale Laboratorium Thurgau prüft in regelmässigen Abständen die in Tattoostudios verwendeten Tattoofarben auf deren Qualität. Bereits bei den Inspektionen von Tattoostudios im vergangenen Jahr stellten die Kontrolleure fest, dass die Selbstkontrolle im Umgang mit Tattoofarben zu wenig fachgerecht und konsequent umgesetzt wird.
Im Frühjahr 2020 hat das Kantonale Laboratorium Thurgau nun stichprobenartig 19 in Tattoostudios verwendete Tattoofarben erhoben und deren Qualität überprüft. Die Proben wurden auf Zusammensetzung, Konservierungsmittel und Farbpigmente untersucht. Die Ergebnisse wurden mit den rechtlichen Anforderungen verglichen. Das Ergebnis zeigt, dass drei Viertel der untersuchten Tattoofarben nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente enthielten. Zudem wurden rund 40 Prozent der getesteten Farben von den Importeuren ausdrücklich als nicht zum Tätowieren geeignete Künstlerfarben deklariert.
«Der Einsatz von Künstlerfarben als Tattoofarben ist leichtfertig und entspricht weder einer verantwortungsvollen Berufsethik noch den berechtigten Erwartungen der Kundinnen und Kunden», heisst es weiter. Denn es könnenicht ausgeschlossen werden, dass die Gesundheit der Tätowierten dadurch beeinträchtigt werden könnte.
Hersteller, Importeure und Tätowierer in der Pflicht
Eine derart hohe Beanstandungsquote in Tattoostudios wegen ungeeigneter Tattoofarben sei nicht akzeptabel, schreibt das Kantonale Laboratorium. Hersteller, Importeure und Tätowierer müstsen ihre Selbstkontrolle zum Schutze der Tätowierten eigenverantwortlich fachgerecht und wirksamer umsetzen. Tätowierer müssten sicherstellen, dass die von ihnen verwendeten Tattoofarben den gesetzlichen Vorschriften entsprechen, damit die Gesundheit der Tätowierten nicht gefährdet wird. Die Lieferanten oder die Verwender seien in der Pflicht, die Tattoofarben zu untersuchen oder untersuchen zu lassen und die Ware nur aus seriösen Kanälen zu beschaffen. Den betroffenen Tätowierern wurde die Verwendung der nicht legalen Tattoofarben verboten und sie müssen Massnahmen zur Verbesserung der Selbstkontrolle umsetzen.
Drei Viertel der geprüften Tattoofarben enthielten nicht zugelassene oder nicht deklarierte Konservierungsmittel oder Farbpigmente.
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