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Gastkommentar

Windenergie – eine smarte Lösung zur Stromgewinnung?

«Wann beginnen die Menschen zu begreifen, dass die Windrad-Offensive in unserer schönen Schweiz nicht das ist, wofür sie uns verkauft wird? Nicht das Gewinnen von elektrischer Energie steht im Vordergrund, sondern satte Gewinne der Investoren», schreibt Gastautorin Esther Granitzer.

Esther Granitzer am 31. Januar 2024

Bis zu einer Million Schweizer Franken an Subventionen, pro Windrad und pro Jahr, sind für die Investoren nicht unrealistisch, weshalb landauf, landab wundersame «Informationsveranstaltungen» durchgeführt werden, in denen die Bürger «erfahren», dass von Windkraftanlagen keine gesundheitlichen Probleme ausgehen. Auch dann nicht, wenn nur ein minimaler Abstand von 300 Metern zwischen Windrad und besiedeltem Gebiet besteht.

Erneuerbare Energien zur Stromgewinnung zu nutzen, ist zweifelsfrei eine lohnenswerte Sache. Ob jede Form der Stromproduktion überall in der Schweiz sinnvoll ist, ist jedoch mehr als fragwürdig.

Genauso fragwürdig ist es, beispielsweise Windparks vor den Toren der Stadt St.Gallen zu bauen, wie sie auf der Waldegg, dem Hügelzug zwischen der Stadt St.Gallen und Teufen, oder sogar auf dem St.Galler Rosenberg, angedacht sind.

Die Schweiz ist kein Wind-, sondern ein Wasserkraftland

Wie das Bundesamt für Energie (BFE) aufzeigt, bildet mit einem Anteil von 56 Prozent an der gesamten Stromproduktion die Wasserkraft in der Schweiz das Rückgrat der Energiegewinnung. Man unterscheidet bei der Wasserkraft zwischen Fluss- und Speicherkraftwerken.

Diese Art der Stromproduktion gilt als erneuerbar und emissionsfrei. Neben der Erreichung von sehr hohen Wirkungsgraden (bis über 90 Prozent) ist die Nutzung von Wasserkraft grundlastfähig. Das heisst, mit Wasserkraft lässt sich kontinuierlich Strom produzieren und Wasserkraft ist nachhaltig, weil Wasserkraftanlagen eine Lebensdauer von über 90 Jahren aufweisen können.

Windkraftanlagen hingegen sind nicht grundlastfähig. Die Windräder stehen (wie in der Schweiz häufig) an drei bis vier von sieben Tagen in der Woche still. Der Wirkungsgrad einer Windkraftanlage liegt deshalb im Durchschnitt bei fünf bis acht Prozent, und die Lebensdauer von Windrädern wird mit maximal sieben bis 20 Jahren beziffert.

Windkraft rund um St.Gallen

Aber kommen wir zurück zu den angesprochenen Windkraftanlagen rund um die Stadt St.Gallen. Ich habe mir zum Vergleich die Mühe gemacht, das Haldenstein-Calanda-Windrad zu besichtigen. 175 Meter hoch, Mastendurchmesser 4 Meter, erbaut im Jahr 2013 in einem Kieswerk zwischen Industriegebiet, Rhein und Autobahn.

Die Betreiber sind mit dem Stromertrag zufrieden, auch wenn sich das Einschalten des Windrades erst ab einer Windstärke von 5,5m/Sek. (sprich 20km/h) lohnt, da sonst die Betriebskosten höher ausfallen als der Ertrag. Immerhin läuft das Windrad alle zwei bis drei Tage, wie dem Winddiagramm der Calandawind AG zu entnehmen ist.

Zu erwähnen ist zudem, dass die Subventionsbeiträge des Bundes für Windenergie zwischen 13 und 23 Rappen pro KiloWattStunde betragen, was den Calandawind-Betreibern pro Jahr fast eine Million Schweizer Franken an Subventionen einbringt. Tote Vögel habe ich unter dem Windrad in Haldenstein keine gesehen, wohl aber den Lärm und den Schlagschatteneffekt der sich bei bis zu 270 Stundenkilometern drehenden Rotorblätter erlebt.

Wie sähe es nun jedoch mit einem Windpark auf der Waldegg oder gar auf dem St.Galler Rosenberg aus? Auf der Waldegg sprechen wir von neun geplanten Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhe von 210 Metern. Das entspricht mehr als dreimal der Höhe der St.Galler Klostertürme oder fast dem Doppelten des Säntis-Senders.

Erschliessungskorridor von rund einer Hektare

Pro Windrad benötigt es einen Erschliessungskorridor von rund einer Hektare Bodenfläche. Das bedeutet, dass pro Windrad eine Fläche von der Grösse von 1,5 Fussballfeldern abgeholzt werden müssen.Sobald das Windrad aufgebaut ist, kann ein Drittel der gerodeten Fläche wieder aufgeforstet werden, die Restfläche von circa 4600 Quadratmeter pro Windrad muss jedoch baumfrei bleiben.

Hinzu kommt das Sockelfundament aus Beton, für welches pro Windrad ungefähr 7000 Tonnen Aushub abgeführt werden müssen, um dann bis zu 10‘000 Tonnen Stahlbeton als Fundament im Boden zu verankern. Je nach Standort und Untergrund muss bis zu 12 Meter tief gebohrt werden und es sind pro Windrad circa 1400 Lastwagenfahrten nötig.

Dieser Stahlbetonsockel vom ungefähr Doppelten der St.Galler Waaghaus-Grösse ist ein für allemal vollversiegelt. An einen Rückbau ist realistischerweise kaum mehr zu denken, ganz zu schweigen von der verheerenden CO-Bilanz eines solch grossen Betonsockels.

Waldegg ist zu 84 Prozent Schutzgebiet

Die Waldegg ist zu 84 Prozent kantonales Landschaftsschutzgebiet und zu 63 Prozent bewaldet – Schutzklasse 3. Zudem findet sich hier ein Wildtierkorridor und die Einzugsgebiete von Habicht, Wanderfalke und Fledermäusen.

Was ebenfalls häufig ausser Acht gelassen wird, ist der Schattenwurf eines Windrades und der mit dem Drehen des Windrades verbundene Stroboskopeffekt, der auch Schlagschatten genannt wird. Ein 200 Meter hohes Windrad kann morgens und abends für je 1-2 Stunden einen bis zu 1400 Meter langen Schatten werfen. Tagsüber ist jedoch der Schlagschatten das weitaus grössere Problem.

Denn bei einem Abstand zum Windrad von 800 bis 1000 Meter wären immer noch etliche St.Gallerinnen und St.Galler Stadtbewohner über mehrere Stunden täglich einem permanenten, blitzartigen Hell-Dunkel-Stroboskop-Effekt ausgesetzt, der bei den Betroffenen zu erheblichen Belastungen wie Konzentrationsstörungen, Nervosität, Kopfschmerzen und Schlafstörungen bis hin zu epileptischen Anfällen führen kann. Hinzu kommt das permanent hörbare, wellenförmige Geräusch eines Windrades mit einer Lautstärke von 40-70 Dezibel, was dem Lärm eines Staubsaugers entspricht.

Und der Infraschall, der als Druck auf der Brust spürbar ist und sich nicht nur auf Herz-Kreislauf negativ auswirken, sondern auch Schlafstörungen verursachen kann.

Das Problem Eiswurf

Ein weiteres Problem von Windrädern ist der Eiswurf. Die Rotorblätter auf der Waldegg würden sich auf insgesamt 1200 Metern über Meer drehen, was ungefähr der Winterlage der Schwägalp entspricht. Bei Schnee und Eis müssen Windkraftanlagen entweder beheizt oder abgestellt werden, um die Sicherheit der Menschen zu gewährleisten.

Bei einem 210 Meter hohen Windrad muss der Umkreis von circa 400 Metern als Gefahrenzone angesehen werden. In Deutschland oder Skandinavien werden Windparks für Personen gänzlich gesperrt und sogar Grund- und Waldbesitzern bleibt die Zufahrt zu ihrem Eigentum zeitweise verwehrt.

Dann ist noch die Grundstückwert-Minderung durch Zufahrtsbeschränkungen, Lärm und Schatten zu nennen, die je nach Lage zwischen 10 bis 27 Prozent betragen kann. Hinzu kommt die Veränderung des Mikroklimas, durch die von Windrädern hervorgerufene Austrocknung der Böden.

Verschandelung des Ortsbilds

Dann die Verschandelung des Ortsbildes und die drohende Streichung der für die Stadt St.Gallen wichtigen Unterstützung durch Fördergelder des UNESCO Weltkulturerbe-Fonds. Weitere ungelöste Probleme sind die Entsorgung der ungeheuren Mengen an biologisch nicht abbaubaren Karbonfaserstoffen der Rotorblätter und die im Windrad enthaltenen PFAS-Gase, die im Falle eines Austritts die Umwelt in alle Ewigkeit vergiften.

Statt Menschen, Tiere und Natur mit Windrädern zu drangsalieren, ist es weitaus lohnenswerter, endlich den Ausbau der Wasserkraft voranzutreiben. Allein die Erhöhung von Stauanlagen von bereits existierenden Stauseen um circa einen Meter brächte im Winterhalbjahr ein zusätzliches Speicherpotenzial von bis zu 30 Prozent, wie die ETH Zürich bereits im 2018 errechnet hat.

Wasserkraft anstatt Windkraft, denn mit einem Windpark wäre die Waldegg zwischen der Stadt St.Gallen und Teufen für Jahrzehnte keine «Waldegg» mehr. Eine «Windegg» würde es nie werden, und alles, was bleibt, ist einzig und allein eine Schandegg!

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Esther Granitzer

Dr. scient. med. Esther Granitzer ist Komplementärmedizinerin, Mitglied des Stadtparlaments und des kath. Kantonsparlaments (Kollegium) in St.Gallen, zusätzlich berät sie seit 4 Jahren die SVP-Gesundheitskommission des Kantons SG.

Esther Granitzer hat zudem einen juristischen Masterabschluss LL.M. Gesellschafts- & Stiftungsrecht (UniFL) und Abschlüsse in Gesundheitsrecht & Gesundheitspolitik (UniZH).

Sie ist Vizepräsidentin des Vereins Kinderrechte Ostschweiz, ist Vorstandsmitglied des ISME-Erwachsenenmatura-Fördervereins SG und Stiftungsrätin bei PaxQuoVadis.

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