Auf den sozialen Medien wird längst nicht mehr nur zensuriert, was ein Fall fürs Strafgesetzbuch ist. Der neueste Fall: «LinkedIn» unterbindet Informationen zu einem demokratisch legitimierten Referendum gegen eine Bundesvorlage.
Es lässt sich mit keiner rational erklärbaren Kategorie begründen. Es geht weder um sichtbare Geschlechtsteile noch um Aufruf zu Hass noch um Diskriminierung noch um irgendeinen strafbaren Akt.
Der St.Galler Grafikdesigner Stephan Constant wollte lediglich den Link zur laufenden Unterschriftensammlung für ein Referendum in der Schweiz teilen. «LinkedIn» hat ihm das untersagt. Der Beitrag verstosse gegen die «Community-Richtlinien». Weitere Erklärungen dazu gab es nicht.
Was verbirgt sich Ungeheuerliches hinter dem geteilten Link? Eine Webseite, auf der Unterschriften gesammelt werden gegen die geplanten Mediensubventionen in der Schweiz. Es geht um ein Referendum, das nach allen Massstäben der Schweizer Demokratie ergriffen wurde und sämtlichen Spielregeln folgt. Für LinkedIn aber offenbar zu viel des Guten. Ein Verstoss gegen die Richtlinien. Wer diese durchsucht, wird allerdings nichts finden, was diese Behauptung untermauert.
Warum also die Zensur? Das bleibt das Geheimnis der Plattform, die unter anderem der offenen Information unter den Mitgliedern dienen sollte. Falls sich jemand erkundigen möchte über diesen willkürlichen Akt der Zensur, der die demokratischen Prozesse in der Schweiz untergräbt: Eine E-Mail an press@linkedin.com wirkt sicher Wunder.
Constant selbst hat Einspruch gegen die Löschung erhoben mit dem Verweis, dass alles unter dem Link den demokratischen Instrumenten in der Schweiz entsprechen. Bleibt abzuwarten, ob man bei LinkedIn Leute beschäftigt, die diese Instrumente kennen.
Und wer das entsprechende Referendum jetzt erst recht unterschreiben will: Hier gehts lang.
Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.
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