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Verwaltungslöhne

Anreize statt Automatismen

Ein automatischer Stufenanstieg für Angestellte der Bildungsdirektion: Das ist in St.Gallen trotz eines neuen Lohnsystems vorgesehen. Warum die Extrawurst?

Bruno Dudli am 31. Mai 2018

Automatischer Stufenanstieg trotz neuem Lohnsystem

Mit dem III. Nachtrag zur Personalverordnung (sGS 143.11; abgekürzt PersV) werden im Personalrecht des Kantons St. Gallen die rechtlichen Grundlagen für die Einführung des neuen Lohnsystems im Rahmen des Projekts «Neues Lohnwesen» (NeLo) geschaffen. Eckpfeiler dieser rechtlichen Grundlagen sind:

  • Abschaffung des automatischen Stufenanstiegs und stärkere Anknüpfung der individuellen Lohnentwicklung an die Leistung;

  • Ausgestaltung des Lohnsystems als sogenanntes Bandmodell (bisher Klassen-/Stufenmodell);

  • Beibehaltung der bisherigen Lohnklassen und ihrer Minima / Maxima;

  • Einführung von Referenzfunktionen (mit zugehörigem Lohnband), denen jede einzelne Stelle zugeordnet wird;

  • keine Lohnänderungen bei Überführung in das neue System (unter Vorbehalt der Übergangsregelungen sowie individueller Beförderungen bzw. Lohnerhöhungen);

  • Übergangsregelungen betreffend Löhne, die im Sinn der neuen Referenzfunktionen ausserhalb der massgebenden Lohnbänder liegen.

«NeLo» soll grundsätzlich für sämtliche im Kanton St. Gallen kantonsbesoldeten Mitarbeiter gelten; für die Bereiche Verwaltung, Handwerk, Technik und Betrieb, Betreuung und Soziales, Polizei, Rechtspflege wie auch Justiz. Das auf die interkantonal getragenen Fachhochschulen anwendbare Personalrecht richtet sich jedoch verständlicherweise nach deren Trägervereinbarungen und den gestützt darauf erlassenen Personalreglementen, das heisst für die interkantonal getragenen Fachhochschulen kann «NeLo» keine Anwendung finden; deren Besoldung ist in eigenständigen Verordnungen geregelt. Aus welchen Gründen aber das Lehrpersonal der kantonalen Bildungsinstitutionen aus der neuen Lohnsystematik ausgenommen wurde, ist nicht einsichtig und schafft eine unbegründete Ungleichheit zwischen rechtlich gleichgestellten Arbeitnehmenden. Während sich das Verwaltungspersonal des Kantons St. Gallen (auch in Bildungsinstitutionen) jährlich für Lohnerhöhungen mit guten Leistungen empfehlen muss, profitieren die Lehrpersonen weiterhin unabhängig von der Leistungsqualität vom automatischen Stufenanstieg.

Gerade in einem immer dynamischer werdenden schulischen Umfeld wäre es nötig, Innovations- und Entwicklungsbereitschaft mit Anreizen zu fördern und Leistungsbereitschaft zu honorieren, statt einzelne, auserlesene kantonsbesoldete Mitarbeiter weiterhin mit einem privilegierten System wie dem automatischen Stufenanstieg den übrigen Mitarbeitern besser zu stellen. Solche Extrawürste widersprechen dem Grundsatz der Gleichbehandlung und sind schlicht unfair.

Die Antwort und Begründung der St. Galler Regierung, inwiefern es für diese augenscheinliche Differenz plausible und objektivierbare Gründe gibt, steht noch aus.

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Autor/in
Bruno Dudli

Bruno Dudli (*1972) ist Transportversicherer, Kantonsrat und Präsident der SVP Kreis Wil.

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