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Neuer Mietvertrag

Asyl in AR: Unklare Lage

Noch weiss man in Ausserrhoden nicht, wo das neue Asylzentrum sein wird. Vorsorglich wurde nun der Mietvertrag eines möglichen Objekts angepasst.

Stefan Millius am 14. Dezember 2018

Seit Juli 2016 gibt es einen Mietvertrag über die Liegenschaft «Sonneblick» in Walzenhausen. Die Parteien: Die Stiftung Sonneblick Walzenhausen und der Kanton. Im Januar 2017 trat das Mietverhältnis in Kraft.

Es ist kein günstiger Spass: 21'000 Franken beträgt der monatliche Mietzins. Der Vertrag ist auf zehn Jahre befristet. Eine Klausel stellt im Vertrag sicher: Falls das Mietobjekt nicht wie vorgesehen genutzt werden kann, können beide Parteien davon zurücktreten.

Nur: Zum Einsatz kam der «Sonneblick» bisher nicht. Ein Gerichtsverfahren blockiert das vorgesehene Asylzentrum. Deshalb ist die Regierung auf der Suche nach Alternative auf einen Standort in Herisau gestossen. Dort aber ist die Opposition gross, weil Herisau heute schon überdurchschnittlich viele Asylbewerber bei sich beherbergt.

Nun teilt die Ausserrhoder Regierung mit, dass der Standort in Walzenhausen der favorisierte bleibe - und man jetzt den Mietvertrag angepasst habe. Demnach kann der Kanton bis Ende 2020u nter Einhaltung einer dreimonatigen Frist auf Ende eines jeden Monats vom Mietvertrag zurücktreten. Erstmals möglich ist das im Juni 2019. Das verschafft beiden Seiten mehr Flexibilität in Bezug auf die weitere Entwicklung.

Jetzt heisst es abwarten, bis das Obergericht sein Urteil zum «Sonneblick» als Asylzentrum gefällt hat - und bis das Prüfungsergebnis des Standorts Krombach in Herisau vorliegt. Dann werde man über das weitere Vorgehen befinden, so die Regierung.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Stefan Millius

Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.

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