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Wiler Imams

Bekim Alimi: Weitere kritische Fragen nach Einbürgerung

Der Vorsteher der Wiler Moschee wird nach dem Willen des Stadtparlaments eingebürgert. Das Frauenforum Wil fordert nun in einem Schreiben eine vertiefte Prüfung durch die kantonalen Behörden.

Stefan Millius am 21. Juni 2018

Der umstrittene Imam der Wiler Moschee, Bekim Alimi, erhält bekanntlich den Schweizer Pass. Das Wiler Stadtparlament ist vor kurzem der entsprechenden Empfehlung des Einbürgerungsrats gefolgt.

Das Frauenforum Wil lässt aber nicht locker. In einem offenen Brief an die Einbürgerungsbehörde des Kantons St.Gallen stellt sie kritische Fragen zum Verfahren. Hintergrund: Alimi wird von verschiedenen Seiten vorgeworfen, einen traditionellen Islam zu leben und Kontakt zu als fragwürdig eingestuften Personen oder Gruppen zu pflegen.

In dem Schreiben nehmen die Unterzeichnerinnen Erika Häusermann und Verena Gysling Bezug zu den Abklärungen vor der Einbürgerung. Die Kantonspolizei hatte festgestellt, dass gegen Bekim Alimi nichts vorliegt. Auch der Nachrichtendienst des Bundes sah keine Anhaltspunkte für staatsgefährdende Aktivitäten.

Das Frauenforum hält im offenen Brief fest, dass neben Polizeidaten auch «Kriterien der Integration für die Einbürgerung relevant» seien. Als integriert gelte, «wer die rechtsstaatliche Ordnung sowie die Werte der Bundesverfassung respektiert und dies in einer schriftlichen Erklärung bekundet.»

Zudem, so die Verfasserinnen weiter, ermächtigen Gesuchsteller in dieser Erklärung «Amtsstellen sowie Privatpersonen, auf Befragen oder aus eigenem Antrieb Angaben zu machen, die für die Beurteilung der Einbürgerung notwendig sind.»

Offensichtlich hat das Frauenforum Wil eigene Angaben und schriftliche Unterlagen über Bekim Alimi an den St.Galler Regierungsrat Martin Klöti weitergeleitet, den zuständigen Departementschef. Dieser habe sich geweigert, das Material entgegenzunehmen und zu prüfen.

In den Fragen an die Einbürgerungsbehörde schreibt das Frauenforum Wil von «Hinweisen, dass Bekim Alimi in seinem Einbürgerungsgesuch die Erklärung zur Bundesverfassung wider besseres Wissen unterschrieben hat.» Er respektiere nachweislich weder Frauenrechte noch die Gleichberechtigung der Frau oder die Religionsfreiheit von Muslimen.

Zudem habe der Wiler Einbürgerungsrat «offensichtlich keine Abklärungen getroffen, inwieweit Bekim Alimi in Ausübung seines Berufs als Imam und Religionslehrer die Integration seiner Glaubensgenossen beeinflusst. »Gemäss dem Gesetzes über das St.Galler Bürgerrecht könne das zuständige Departement auch bei dritten Auskünfte einholen, insbesondere über Religion und weltanschauliche Ansichten.

Anfang April hat Bekim Alimi das Gemeinde- und Ortsbürgerrecht erhalten. Die St.Galler Regierung wird nun über die Erteilung des Kantonsbürgerrechts entscheiden. Mit verschiedenen Fragen drängt das Frauenforum im offenen Brief auf eine nochmalige vertiefte Prüfung des Gesuchs. Insbesondere solle festgestellt werden, ob der traditionelle Islam, wie er vom Wiler Imam offenbar gelebt wird, mit unserer Verfassung vereinbar seien.

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Autor/in
Stefan Millius

Stefan Millius (*1972) ist freischaffender Journalist.

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