Die SP-Grüne-Fraktion fordert kostendeckende Tarife für Talentschulen.
«Die Stadt St.Gallen ist nicht länger bereit, Talentschülerinnen und Talentschüler aus umliegenden Gemeinden in den Städtischen Schulen zu unterrichten. Dies vor dem Hintergrund eines Bundesgerichtsurteils, welches es der Stadt verunmöglicht, von den Gemeinden einen kostendeckenden Tarif zu verlangen», so die SP und die Grünen des Kantons St.Gallen, welche nun fordern, dass das kantonale Recht angepasst und die Tarife korrigiert werden müssen.
Jeder Mensch solle sich nach seinen Fähigkeiten verwirklichen können. Dazu brauche es eine solide Grundbildung, die auch besondere Talente fördere. Laura Bucher, Co-Fraktionspräsidentin der SP-Grüne-Fraktion dazu: «Diese Chancengerechtigkeit ist zentral für unsere Gesellschaft. Talente sollen gefördert werden! Dafür ist die Gesellschaft dieses Kantons als Ganzes in der Verantwortung.» Auf diese Feststellung kommt Laura Bucher angesichts eines Bundesgerichtsurteils betreffend Talentschulen, das die Stadt St.Gallen angestrengt hatte.
Das Bundesgericht hat festgehalten, dass die St.Galler Regierung zu Recht das Schulgeld für Talentschüler per Verordnung geregelt hat und dass weder von den Gemeinden, aus denen Kinder die städtische Talentschule besuchen, noch von den Eltern ein zusätzlicher Beitrag an den Unterricht an der Talentschule verlangt werden darf. Das sei grundsätzlich zu begrüssen: Die Harmonisierung verhindere nämlich einen unnötigen Wettbewerb und Ungleichbehandlung zwischen den Schulgemeinden. «Ob junge Sportler, Musiker oder Künstler ihren besonderen Talenten entsprechend beschult werden können, darf nicht vom Wohlwollen ihrer jeweiligen Wohnsitzgemeinde oder von der Bereitschaft und den finanziellen Möglichkeiten ihrer Eltern abhängen», sagt Laura Bucher.
Tarife müssen kostendeckend sein
Das Problem sei, dass die von der Regierung festgelegten Tarife nicht kostendeckend seien. Das heisse nichts anderes als dass die effektiven Kosten für die Talentschule in der Trägergemeinde in der Regel höher seien als der Beitrag, den die abgebende Schulgemeinde leiste. Und dass die Bürger der Talentschulgemeinde die Differenz subventionieren müssen. Im Falle St.Gallens also bedeute dies, dass Steuerzahler in der Stadt die Talentförderung von Kindern der umliegenden Gemeinden berappen. «Das ist stossend», schreibt die SP-Grüne-Fraktion in ihrer Mitteilung.
Bettina Surber, Co-Fraktionspräsidentin der SP-Grüne-Fraktion, sagt: «Ich finde es grundsätzlich inakzeptabel, wenn die Tarife nicht kostendeckend sind. Wenn ein Schüler aus einer umliegenden Gemeinde nach St.Gallen zur Schule geht, dann soll diese Gemeinde diese Kosten tragen – und nicht die Stadt. Die Talentschule soll allen zugänglich sein, unabhängig von der finanziellen Leistungsfähigkeit der Eltern – allein abhängig vom Talent des einzelnen Kindes. In diesem Punkt ist der Bundesgerichtsentscheid, der festhält, dass für den weiterhin obligatorischen Schulunterricht von den Eltern keine Beiträge erhoben werden dürfen, sehr zu begrüssen.» Und Co-Fraktionspräsidentin Laura Bucher ergänzt: «Im Zusammenhang mit den zu tiefen Tarifen kann es aber auch nicht sein, dass diese von Privaten, zum Beispiel Sportverbänden getragen werden müssen. Das würde den Zugang zu Talentschulen massiv behindern. Zudem würden diese zusätzlichen Mittel von Vereinen und Verbänden wohl auch nur beim Sport und dort in bestimmten Bereichen funktionieren, nicht aber im Bereich der Kunst.»
Die Festlegung nicht kostendeckender Tarife, die nun durch das Bundesgericht geschützt wurde, habe dazu geführt, dass die Stadt St.Gallen inzwischen gar keine neuen auswärtigen Talentschüler mehr aufnehme. Das sei aus Sicht der betroffenen Schülerinnen und Schüler sowie deren Eltern mehr als unbefriedigend. Dies, weil spezifische Angebote für Schüler mit besonderen Talenten nicht in jeder Gemeinde angeboten werden können und es gleichzeitig grundsätzlich zu begrüssen sei, wenn Schüler im Rahmen der öffentlichen Volksschule gefördert werden können, anstatt auf private Angebote ausweichen zu müssen.
«Wenn auch das Bundesgericht festgehalten hat, dass die aktuelle Regelung nicht gegen übergeordnetes Recht verstösst, so ist diese deswegen noch nicht richtig. Die SP fordert die Regierung auf, hier zu handeln und mit den Trägern der Talentschulen das Gespräch zu suchen», schliesst die SP-Grüne-Fraktion ihre Mitteilung.
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