Für die Leitung des Steueramtes der Gemeinde Wartau wird eine Nachfolge gesucht. Die Stelle wird in den nächsten Tagen ausgeschrieben. Der bisherige Amtsinhaber wurde nach der Eröffnung einer Strafuntersuchung freigestellt. Das teilt die Gemeinde mit.
Bereits am vergangenen Sonntag hat der bisherige Amtsinhaber die Freistellungsvereinbarung nach einem Gespräch mit dem Gemeindepräsidenten unterzeichnet. Inzwischen wurden durch das Kantonale Steueramt des Finanzdepartements, unter Beizug der Finanzverwaltung und des Gemeindesteueramtes, umfassende Abklärungen getroffen. Dabei hat sich der Verdacht der ungetreuen Amtsführung weiter verdichtet.
Die gewonnenen Erkenntnisse der Revision wurden der Staatsanwaltschaft für die Strafuntersuchung überbracht. Weitere Abklärungen sind im Gange. Die mutmasslichen Veruntreuungen fanden gemäss heutigem Wissensstand im Jahr 2019 statt. In den früheren Jahren konnten bei der laufenden Prüfung keine Unregelmässigkeiten festgestellt werden. Steuerpflichtige kamen durch die Manipulationen gemäss den aktuellen Informationen nicht direkt zu Schaden.
Die Deliktsumme geht zu Lasten der Körperschaften Bund, Kanton, Gemeinde, Kirche und Feuerwehr. Wie hoch die letztlich verbleibende Schadenssumme ist sowie der genaue Zeitraum der Verfehlungen werden jetzt durch die Staatsanwaltschaft weiter ermittelt. Die Gemeinde Wartau ist für die Schäden, welche durch die mutmasslichen Delikte entstanden sind, versichert. Für den ehemaligen Leiter des Steueramtes gilt weiterhin die Unschuldsvermutung.
Die nun vakante Stelle des Leiters oder der Leiterin des Steueramtes wird in den nächsten Tagen offiziell ausgeschrieben. Bis die freie Stelle besetzt ist, wird das Steueramt interimistisch von Christian Schwendener geführt.
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