Die Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen hat heute Montag, 25. Februar 2019, bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen Strafklage gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung eingereicht. Die Klage bezieht sich auf die illegale Weitergabe eines Revisionsberichts der Finanzkontrolle.
Das St.Galler Tagblatt hat in seiner Ausgabe vom Samstag, 16. Februar 2019, Einzelheiten aus einem Revisionsbericht der Finanzkontrolle veröffentlicht.
Im Bericht sind die Ergebnisse aus einer Spesenprüfung an den Instituten der Universität St.Gallen (HSG) für das Jahr 2017 enthalten.
Der Bericht ist gemäss den Vorgaben des Staatsverwaltungsgesetzes nicht öffentlich, die Weitergabe ist per Gesetz verboten.
Die Finanzkontrolle hat deshalb Strafklage gegen Unbekannt wegen Amtsgeheimnisverletzung bei der Staatsanwaltschaft St.Gallen eingereicht. Das berichtet die Staatskanzlei des Kantons St.Gallen.
Für die Finanzkontrolle sei es von essentieller Bedeutung, dass sie die geprüften Stellen detailliert über die Resultate ihrer Revisionen informieren könne. Eine klare und mit konkreten Beispielen unterlegte Berichterstattung sei die Basis für einen konstruktiven Dialog mit den geprüften Stellen und für die Vereinbarung von Verbesserungsmassnahmen.
Die Finanzkontrolle befürchtet, dass durch die Veröffentlichung von Revisionsberichten weniger offen im Sinn der Sache diskutiert wird, sondern dass man Revisionsfeststellungen abwehrend gegenübersteht.
Die Revisionsberichte werden bereits heute der zuständigen Kommission des Kantonsrats sowie dem zuständigen Departement zugestellt. So ist sichergestellt, dass diesen Berichten die notwendige Beachtung geschenkt und Korrekturmassnahmen umgesetzt werden.
Die Finanzkontrolle ist der Meinung, dass eine Veröffentlichung von Revisionsberichten deren Arbeit behindert. Mit der Strafklage gegen Unbekannt will die Leitung der Finanzkontrolle des Kantons St.Gallen die Bedeutung der Vertraulichkeit von Revisionsberichten unterstreichen, damit sie auch in Zukunft ihre Aufsichtspflicht wirksam wahrnehmen kann.
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