Für eine neue Notunterkunft für Kinder und Jugendliche in St.Gallen haben drei Interessenten Projektskizzen eingereicht.
Das «Schlupfhuus» St.Gallen als Notunterkunft für Kinder und Jugendliche, schliesst im Frühling 2020. Das Departement des Innern des Kantons St.Gallen hat deshalb einen Auswahlprozess für die Evaluierung einer Nachfolgelösung gestartet. Ende Juni sind die Projektskizzen von drei potentiellen Trägerschaften eingegangen. Diese werden nun eingehend geprüft.
Im Kanton St.Gallen besteht mit dem «Schlupfhuus» eine Notunterkunft für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche. Per März 2020 zieht sich die Stiftung Ostschweizer Kinderspital aus diesem Tätigkeitsbereich zurück. Der Kanton, die Gemeinden sowie weitere Institutionen aus dem Bereich Kindesschutz haben ein grosses Interesse, dass weiterhin ein vergleichbares und qualitativ überzeugendes Angebot zur Verfügung steht. Das Amt für Soziales im Department des Innern hat einen Prozess gestartet, damit im April 2020 ein Nachfolgeangebot für schutzbedürftige Kinder und Jugendliche zur Verfügung steht.
Erste Gespräche haben stattgefunden
In einer ersten Phase haben in den letzten Wochen bereits Gespräche zwischen dem Kanton und verschiedenen potentiellen Trägerschaften stattgefunden. Auf dieser Basis haben Ende Juni drei interessierte Organisationen konkrete Projektskizzen nach den Vorgaben des Kantons eingereicht. Es handelt sich dabei um Institutionen, die bereits stationäre oder ähnliche Angebote im Sozialbereich anbieten und Niederlassungen im Kanton St.Gallen aufweisen. Aufgrund der bisherigen Erfahrungen ist es sinnvoll, wenn die Notplätze für Kinder und Jugendliche, im Rahmen eines zusätzlichen Angebots, künftig Teil einer grösseren Einrichtung im stationären Bereich sind und sich damit fachliche und betriebliche Synergien ergeben.
Die Projektskizzen werden vom Amt für Soziales in den nächsten Wochen beurteilt. Das Ergebnis soll aufzeigen, welche der interessierten Trägerschaften aus fachlicher Sicht das grösste Potenzial für eine bewilligungsfähige Notunterkunft im Umfang von vier bis sechs Plätzen per April 2020 aufweist. Ziel ist es, daraufhin mit einer Trägerschaft in ein offizielles Bewilligungsverfahren mit der Detailausarbeitung der strukturellen, konzeptionellen, personellen und finanziellen Grundlagen zu starten. Die Öffentlichkeit wird über nächste Schritte im Verfahren informiert.
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