Wurden auch im Kanton St.Gallen Mietverhältnisse gekündigt, um Flüchtlinge unterbringen zu können? Die beiden SVP-Politiker Bruno Dudli (Oberbüren) und Sascha Schmid (Grabs) fordern eine Stellungnahme der Regierung.
In der Gemeinde Seegräben im Kanton Zürich wurde einem Mieter gekündigt. Grund: Die Gemeinde muss Asylsuchende und Flüchtlinge unterbringen. Wir haben darüber berichtet.
Auch in Windisch müssen 49 Mieterinnen und Mieter einer Asylunterkunft weichen.
Die beiden Fälle sorgen derzeit für hitzige Debatten und werden von Politikerinnen und Politiker aller Partei teils scharf kritisiert.
Sie haben nun auch zwei St.Galler SVP-Kantonsräte dazu veranlasst, sich mit einer Einfachen Anfrage an die Regierung zu richten.
Bruno Dudli und Sascha Schmid leiten diese mit einigen Zahlen ein: «Im Jahr 2022 wurden in der Schweiz 24'511 Asylgesuche gestellt, 9'583 mehr als im Vorjahr (+ 64,2 %). Hinzu kamen knapp 75'000 Gesuche von Ukrainerinnen und Ukrainern für den Schutzstatus S. Für 2023 rechnet das Staatssekretariat für Migration (SEM), ohne neue An-träge um Schutzstatus S, mit bis zu 40'000 neuen Asylgesuchen.»
Ihre Schlussfolgerung daraus: Städte und Gemeinden in der ganzen Schweiz seien am Limit. Sie seien rechtlich verpflichtet, die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen (FL/VA) unterzubringen. Aber: «Der Wohnraum wird knapp und es kursieren wiederholt Gerüchte, wonach Städte und Gemeinden ihre vermieteten Wohnungen kündigen, um darin FL/VA einzuquartieren. Besonders prominent wurde vergangene Woche von diversen Schweizer Medien über einen Fall in der Gemeinde Seegräben im Kanton Zürich berichtet.» Dem langjährigen Mieter einer 5.5-Zimmer-Wohnung wurde per Ende Mai gekündigt. Grund dafür ist gemäss einem veröffentlichten Brief der Gemeinde, dass in der gemeindeeigenen Wohnung zukünftig Asylsuchende untergebracht werden sollen.
Dudli und Schmid bitten daher die Regierung um Beantwortung der folgenden Fragen:
Ist die Regierung bereit, bei der TISG Auskunft über die folgenden Punkte einzuholen:
Wurden und werden im Kanton St. Gallen durch Städte und Gemeinden solche Wohnraumkündigungen zu Gunsten von FL/VA einschliesslich Schutzstatus S praktiziert? Wenn ja, in welchem Umfang?
Stehen den gekündigten Mietern kündigungshemmende Einsprachemöglichkeiten zur Verfügung? Wenn ja, in welcher Form und mit welchen Erfolgsaussichten?
Werden für die Unterbringung von FL/VA einschliesslich Schutzstatus S auch andere Unterkünfte, wie Zivilschutz-, Militär- und Containeranlagen, Pensionen, Pfadiheime, Feriendörfer in Betracht gezogen?
In welchem Umfang wurden und werden FL/VA einschliesslich Schutzstatus S in solchen Unterkünften (siehe Frage 3) untergebracht?
Marcel Baumgartner (*1979) ist Chefredaktor von «Die Ostschweiz».
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