Die Stadt St.Gallen wird ihre amtlichen Publikationen neu elektronisch veröffentlichen - und nur noch punktuell gedruckt.
Amtliche Publikationen der Stadt St.Gallen erfolgen neu im elektronischen Amtsblatt des Kantons St.Gallen. Das teilt die Stadtkanzlei mit. «Einzelne Publikationen werden bis auf Weiteres auf freiwilliger Basis auch in Printform in der Stadtausgabe des St.Galler Tagblatts veröffentlicht», heisst es weiter.
Damit geht St.Gallen ähnliche Wege wie die Stadt Wil. Und weitere dürften folgen. Leidtragende sind die Verlage gedruckter Zeitungen, für die der Auftrag als amtliches Publikationsorgan seit vielen Jahren ein einträgliches Geschäft war, weil die betreffenden Gemeinden ihre amtlichen Verlautbarungen zwingend als Inserat erscheinen lassen mussten.
Die St.Galler Stadtkanzlei begründet ihren Schritt ausführlich. Seit Jahren verfolge der Stadtrat das Ziel, amtliche Publikationen in elektronischer Form vorzunehmen. Das kantonale Publikationsgesetz, welches am 1. Juni 2019 in Kraft tritt, lasse dies nun zu. Bislang erfolgte die Publikation im so genannten Amtlichen Publikationsorgan, der Stadtausgabe des St.Galler Tagblatts, so die Mitteilung
Stadt fährt «hybrid»
Im Publikationsgesetz ist festgehalten, dass das kantonale Amtsblatt neu auf einer über das Internet zugänglichen Plattform öffentlich publiziert wird. Das bestehende analoge Amtsblatt wird aufgehoben.
Der Stadtrat habe entschieden, diese Publikationsplattform auch zum amtlichen Publikationsorgan der Stadt St.Gallen zu bestimmen. Die Amtlichen Publikationen der Stadt können folglich auf der gleichen Plattform wie die amtlichen Publikationen des Kantons veröffentlicht werden. Zur besseren Erreichung diverser Zielgruppen wird ein Teil der städtischen Publikationen bis auf Weiteres in Inseratform und auf freiwilliger Basis in der Printausgabe des Teils «St.Gallen» des erwähnten Zeitungstitels veröffentlicht.
Rechtssammlung auch elektronisch
Das neue Publikationsgesetz enthält auch Bestimmungen über die Rechtssammlung. Auch für die Rechtssammlung kann die elektronisch veröffentlichte Ausgabe als die massgebliche Ausgabe definiert werden. Analog zur kantonalen Gesetzessammlung und zum Amtsblatt ist somit neu die auf einer elektronischen Plattform veröffentlichte Ausgabe der städtischen Rechtssammlung rechtsverbindlich.
«Die Ostschweiz» ist die grösste unabhängige Meinungsplattform der Kantone SG, TG, AR und AI mit monatlich rund 300'000 Leserinnen und Lesern. Die Publikation ging im April 2018 online und ist im Besitz der Ostschweizer Medien AG, ein Tochterunternehmen der Galledia Regionalmedien.
Hier klicken, um die Mobile App von «Die Ostschweiz» zu installieren.