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Stellungnahme

E-Voting: Ja, aber...

Der Thurgauer Regierungsrat will zwar E-Voting ermöglichen. Mit einzelnen Ideen des Bundes ist er aber nicht einverstanden.

Die Ostschweiz am 18. April 2019

Der Regierungsrat des Kantons Thurgau ist für die Einführung der elektronischen Stimmabgabe als dritter ordentlicher Stimmkanal. Das geht aus einer Mitteilung hervor.

Es ist allerdings ein «Ja, aber». Denn in seiner Vernehmlassungsantwort an die Bundeskanzlei zur Änderung des Bundesgesetzes über die politischen Rechte schreibt der Regierungsrat, dass er dagegen ist, dass der Bund vorschreibt, was die Kantone zu regeln haben. Vielmehr soll der Bund festhalten, was die Kantone vollziehen müssen.

Der Kanton Thurgau habe das E-Voting-System der Post für seine stimmberechtigten Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer «bereits dreimal erfolgreich eingesetzt.» Für den Bund erlaubt Artikel 8a des Bundesgesetzes über die politischen Rechte solche Versuche. Der vorliegende Revisionsentwurf soll die Versuchsphase beenden und die elektronische Stimmabgabe als ordentlichen Stimmkanal gesetzlich verankern.

Dabei sollen die wichtigsten Anforderungen im Gesetz geregelt werden, das heisst namentlich die Verifizierbarkeit der Stimmabgabe und der Ergebnisermittlung, die Öffentlichkeit von Informationen zum verwendeten System und dessen Betrieb, die Barrierefreiheit sowie die Pflicht der Kantone, für den Einsatz des elektronischen Stimmkanals über eine Bewilligung des Bundes zu verfügen.

Die Vorlage soll den Kantonen zudem ermöglichen, Stimmberechtigten, die sich für die elektronische Stimmabgabe angemeldet haben, Stimmunterlagen elektronisch zur Verfügung zu stellen. Die Kantone bleiben auch mit der Überführung in den ordentlichen Betrieb frei zu entscheiden, ob sie die elektronische Stimmabgabe einführen wollen oder nicht.

Der Kanton begrüsse es, dass die elektronische Stimmabgabe als dritter ordentlicher Stimmkanal eingeführt werden soll, heisst es in der Stellungnahme. Zudem sei der der Ansicht, dass es richtig ist, den Versuchsbetrieb zu beenden. Wie er in seiner Vernehmlassungsantwort an die Bundeskanzlei schreibt, sollte der Bund aber nicht vorschreiben, was die Kantone zu regeln haben.

Vielmehr schlägt er vor, dass der Bund festhalten soll, was die Kantone vollziehen müssen. Ausserdem sollten die Kantone im Gesetz nicht verpflichtet werden, etwas sicherzustellen. «Es sollte direkt geregelt werden, welche Anforderungen ein E-Voting-System zu erfüllen hat», schreibt der Regierungsrat. Weiter ist der Regierungsrat dagegen, dass der Bund vorschreibt, kantonale Prozesse zertifizieren zu lassen. Schliesslich seien die Kantone verantwortlich für die korrekte Durchführung der Urnengänge.

Stölzle /  Brányik
Autor/in
Die Ostschweiz

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