Am 9. Februar 2020 wird im Kanton St.Gallen über die Initiative «Behördenlöhne vors Volk» abgestimmt. Die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) spricht sich in einer Stellungnahme gegen die Vorlage aus.
Die Vereinigung der St.Galler Gemeindepräsidentinnen und Gemeindepräsidenten (VSGP) empfiehlt die Einheitsinitiative «Behördenlöhne vors Volk» zur Ablehnung. Sie unterstütze jedoch das Anliegen nach mehr Transparenz, wie dies die Regierung im Vernehmlassungs-entwurf zur Anpassung des Gemeindegesetzes vorschlägt, wie sie in einer Mitteilung festhält. Regierung und Kantonsrat lehnen die Initiative ab. Beide haben auch darauf verzichtet, einen Gegenvorschlag auszuarbeiten.
Die VSGP sträube sich nicht gegen die Veröffentlichung von Behördenlöhnen, heisst es der Stellungnahme. Man unterstütze im Grundsatz den jüngsten Entwurf des Departements des Innern zur Anpassung des Gemeindegesetzes, der sich gegenwärtig in der Vernehmlassung befindet. Dieser sieht die Publikation von Behördenlöhnen in den Geschäftsberichten der Gemeinden oder die Verlautbarung an Bürgerversammlungen vor.
Die Einheitsinitiative wird hingegen als untauglich angesehen. Dazu schreibt die VGP: «Behördenmitglieder werden auf kommunaler Ebene üblicherweise für vier Jahre gewählt. In dieser Zeit sollten sie sich auf ihre Führungs- und Gestaltungsaufgaben konzentrieren und die verschiedensten Themen möglichst unabhängig von anderen Einflüssen bearbeiten können.» Am Wahltag könne dann wieder an der Urne über die politische Leistung und den hierfür bezogenen Lohn befunden werden. Dies im Sinne des Spruchs «Wahltag ist Zahltag».
Die Bürgerinnen und Bürger haben, wie die VGP ausführt, über ihre Parlamente oder Bürgerversammlungen heute schon die Möglichkeit, mit qualifizierten Anträgen Einfluss auf die Ausarbeitung des Jahresbudgets und die Lohnkosten ihrer Gemeinde zu nehmen. Ein im kantonalen Recht festge-chriebenes, obligatorisches oder fakultatives Referendum über kommunale Behördenlöhne sehe die VSGP deshalb weder als bürgerfreundlich noch als angemessen an.
Die VSGP empfehle für die kantonale Abstimmung vom 9. Februar 2020 «somit ein deutliches Nein zur Einheitsinitiative 'Behördenlöhne vors Volk'.» Dies deshalb, weil sie für eine grösstmögliche Unabhängigkeit der Behörden während der Legislatur sowie für die Wahrung der Gemeindeautonomie einstehe. «Die Ausgestaltung kommunaler Behördenlöhne durch den Kanton und die Politisierung derselben durch Abstimmungen sehen die Gemeindevertreterinnen und Gemeindevertreter jedoch als unzweckmässig und unverhältnismässig an, zumal der vorgeschlagene II. Nachtrag zum Gemeindegesetz eine adäquate Form der Publikation von Behördenlöhnen vorsieht», heisst es abschliessend.
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